Informationen zum Ablauf der Behandlung in unserer Einrichtung
Die Unterbringung ist gesetzlich für die Dauer von 2 Jahren und unsere Therapiekonzeption deshalb auch auf einen Ablauf für die Dauer von ca. 2 Jahren festgelegt.

In der Regel wird jeder neue Patient in unserem Hause zunächst auf der gesicherten Aufnahmestation aufgenommen. Dort erfolgt noch einmal eine medizinische, eine psychologische und eine sozialarbeiterische Diagnostik in Vorbereitung auf die Behandlungsplanung.

Schon während der Zeit auf der Aufnahmestation wird der Patient in das dort laufende, beginnende Therapieprogramm mit Gruppen- und Einzelgesprächen, Beschäftigungstherapie und Sport integriert. Auf dieser Station hat der Patient allerdings noch keine Lockerungsstufen, d. h., er kann nur alle Therapien im Hause mitmachen und seinen Freigang im gesicherten Innenhof wahrnehmen.

Nach Ablauf von einigen Wochen kann dann bei positiver Mitarbeit, vorhandenen freien Plätzen und wenn alle juristischen Schwierigkeiten ausgeräumt sind, eine Verlegung auf eine unserer geschlossenen Therapiestationen erfolgen. Bernburg verfügt über drei Therapiestationen, die nach unterschiedlichen Konzeptionen arbeiten. So haben wir eine sozialtherapeutische, eine verhaltenstherapeutische und eine tiefenpsychologisch-orientierte Therapiestation.

Während des Aufenthaltes auf der Aufnahmestation wird geprüft und festgelegt, für welche der drei Stationen der Patient in Frage kommt, um ihm so eine optimale Therapie angedeihen zu lassen.

Mit Verlegung auf eine Therapiestation intensiviert sich das Therapieprogramm, d. h., die Häufigkeit der Gruppen- und Einzelgespräche nimmt zu. Neben der weiterlaufenden Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, Sporttherapie gibt es solche Therapien wie Musiktherapie, organisierte Freizeitgestaltung usw..

Auf der Therapiestation wird der Patient zunächst in das sogenannte Motivationsprogramm integriert, das seiner Vorbereitung auf die Gruppenpsychotherapie dienen soll. Diese Motivationsgruppentherapie wird einige Monate in Anspruch nehmen. Der genaue Zeitraum wird individuell für jeden Patienten festgelegt.

Noch auf der Therapiestation wird im Anschluss an die Motivationsphase die Integration in eine 4- bis 5-monatige geschlossene Gruppenpsychotherapie vorgenommen. Die Patienten arbeiten hier in geschlossenen Patientengruppen mit zwei Therapeutinnen einerseits an der Aufarbeitung der Suchtproblematik und andererseits der Delinquenz.

Je nach Delikt gehört zum Therapieprogramm auch eine spezielle deliktspezifische Arbeit, die entweder in Kleingruppen oder in Einzeltherapie erfolgt. So bieten wir Kleingruppenbehandlung für Gewaltstraftäter, für Brandstifter und für Sexualstraftäter an.

Die Patienten durchlaufen während der Phase auf der Therapiestation verschiedene Lockerungsstufen und sollten am Ende eine Lockerungsstufe erhalten können, die es ihnen möglich macht, allein Parkausgang wahrzunehmen und mit Personalbegleitung in die Stadt zu gehen.

Nach Abschluss der Hauptgruppentherapie bei bis dahin positivem Verlauf, d. h. ohne Rückfälle und ohne disziplinarische Auffälligkeiten, wird die Genehmigung der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeholt, den Patienten nunmehr in den offenen Maßregelvollzug zur Rehabilitation zu übernehmen.

Der Patient wird dann in unser offenes Haus verlegt, wo er ein Rehabilitationsprogramm von weiteren 3 Monaten durchläuft. Während dieser Phase soll geprüft werden, inwieweit der Patient das, was er in der Gruppentherapie theoretisch gelernt hat, nun auch praktisch im Rahmen von Ausgängen in die Stadt, Tagesbeurlaubungen, Übernachtungsbeurlaubungen nach Hause bewältigen kann.

Am Ende der Rehabilitationsphase sollte der Patient soweit stabilisiert sein, dass es möglich wird, ihn in ein sogenanntes Probewohnen an seinem potentiellen, späteren Wohnort zu beurlauben, wo er bereits Kontakt zu Selbsthilfegruppen, Ausbildungs- und Arbeitsstellen aufnehmen kann. Läuft dieses Programm komplikationslos ab, so sollten am Ende alle Voraussetzungen für eine Entlassung in Freiheit geschaffen sein.

Unsere Sozialarbeiter sind dem Patienten gern behilflich bei der Vorbereitung, die das Suchen einer geeigneten Wohnung, ggf. auch einer Beschäftigung einschließen.

Während der gesamten Behandlung, also von der Aufnahme bis zur Entlassung, werden die Patienten einzeltherapeutisch betreut.

Wir bieten im Anschluss an die Entlassung auch eine ambulante Nachsorge im begrenzten Rahmen an, d. h., die schon entlassenen Patienten finden sich im Abstand von 4 bis 6 Wochen bei ihrem ehemaligen Einzeltherapeuten zu stabilisierenden Gesprächen ein und haben dort die Möglichkeit, aufgetretene Schwierigkeiten zu besprechen und sich einen Rat zu holen.

Die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Dessau ist für die Einrichtung in Bernburg zuständig. Jeder Patient wird während seiner Unterbringung im Maßregelvollzug halbjährlich bei der Strafvollstreckungskammer angehört. Es wird dort geprüft, ob die Unterbringung fortdauern muss bzw. ob eine Entlassung erfolgen kann bzw. wenn keine Aussicht auf einen Therapieerfolg besteht, kann die Behandlung in unserem Hause auch abgebrochen und eine Rückverlegung in die Justizvollzugsanstalt notwendig werden.

Angewandte Therapieverfahren
tiefenpsychologisch-fundierte Einzel- und Gruppendiagnostik
sozialpädagogische Behandlung, deliktbezogen Einzel- und Gruppengespräche
Behandlung nach verhaltenstherapeutischer Konzeption
Entspannungsverfahren
Pharmakotherapie
allgemeinärztliche und internistische Therapie
Physiotherapie
Ergotherapie
Beschäftigungstherapie
Mustiktherapie
Sporttherapie
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