Aktuelles

Corona-Pandemie: Überblick zu aktuellen Regelungen

Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie sowie der damit einher gehenden Verordnungen werden die konsequenten Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen der Salus Altmark Holding gGmbH fortgesetzt. Das hat die Geschäftsführung in Abstimmung mit den Mitgliedern des zentralen Hygienestabes in der ersten Telefonkonferenz des Jahres 2021 entschieden. Dies betrifft sowohl die allgemeinen Abstands– und Hygieneregeln als auch die unternehmens- und einrichtungsbezogenen Festlegungen. Es wird weiterhin an alle Mitarbeitenden appelliert, das Kontakt– und Reiseverhalten auch außerhalb des Arbeitsplatzes sorgsam und im Einklang mit den geltenden Verordnungen zu gestalten, um sich selbst und andere so gut es geht zu schützen.

Impfungen gegen  SARS-CoV-2 angelaufen
In den SAH-Einrichtungen mit anspruchsberechtigten Personen auf eine  Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 haben die Impfungen begonnen. Dies betrifft aktuell u.a. die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen in der Altenpflege sowie das Personal in den medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko bzw. infektionsrelevanten Tätigkeiten. Die Koordination dieser Aktionen erfolgt standortbezogen in Abstimmung mit den regional jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden, die eine entsprechende Zuteilung in Abhängigkeit vom verfügbaren Impfstoff vornehmen.
Berechtigte Mitarbeiter*innen können  sich gegen SARS-CoV-2  auch in den Impfzentren der Landkreise und kreisfreien Städte am Wohnort impfen lassen. Dies setzt die Vorlage einer Impfberechtigung voraus. Die Bestätigung, dass man zur aktuell priorisierten Gruppe gehört, erfolgt durch den Arbeitgeber, für Beschäftigte in Einrichtungen der Salus Altmark Holding durch das Personalmanagement. 
 
Präsenzveranstaltungen & andere Kontakte vermeiden
Veranstaltungen, Dienstreisen, Weiterbildungen, Begehungen und ähnliche Zusammenkünfte mit persönlicher Präsenzpflicht  bleiben vorerst bis auf Weiteres ausgesetzt. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Sie bedürfen auf Basis eines außerordentlich wichtigen Sachgrundes der Genehmigung durch die jeweilige Krankenhaus- bzw. Einrichtungsleitung. Um persönliche Kontakte auf ein nötiges Minimum zu reduzieren, haben Telefon- und Videokonferenzen weiterhin Vorrang, wann immer es die Arbeitsabläufe zulassen.

Quarantäneanordnung beim Arbeitgeber vorlegen
Mitarbeitende der Salus Altmark Holding, die von einer behördlich angeordneten Quarantäneanordnung betroffen sind, müssen die amtliche Bescheinigung auch beim Arbeitgeber vorlegen. Dies ist Grundlage dafür, um das Entgelt beim Landesverwaltungsamt zurückfordern zu können. Es gelten die gleichen Abläufe wie bei der Vorlage eines Krankenscheins.

Meldung von Infektionen im beruflichen Kontext
Wer sich im beruflichen Kontext mit SARS-CoV-2 infiziert hat,  sollte dies entsprechend den Regularien der SAH-Unfallmeldeordnung zur Anzeige bringen. Voraussetzungen dafür sind Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, relevante Krankheitserscheinungen wie zum Beispiel Fieber und  Husten sowie ein positiver Nachweis des Virus durch einen PCR-Test. Zur Erinnerung: Seit 1. Januar 2021 werden Einträge entsprechend Unfallmeldeordnung digital im SAMS-Meldesystem unter dem Register: „Verbandbuchmeldung“ erfasst. Die bislang in Papierform geführten Verbandbucheinträge/Unfallanzeigen fallen weg. Die neue Unfallmeldeordnung ist im Pegasos (Salus) sowie im 3M-Portal (AMK) zu finden.

Die Coronavirus-bezogenen Verfahrensrichtlinien und Dienstanweisungen der Salus Altmark Holding sind bei den QM-Dokumenten abrufbar.