Aktuelles

Coronavirus: Aktualisierte Regelungen im SAH-Verbund

Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen sowie der Entscheidungen von Bundes– und Landesregierung gelten ab sofort in allen Bereichen der Salus Altmark Holding wieder strengere bzw. aktualisierte Regeln zur Eindämmung der Coronavirus SARS-CoV-2-Ausbreitung. Neben der konsequenten Einhaltung aller Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen sind die nachfolgenden Festlegungen unbedingt zu beachten. Sie basieren auf Beratungen und Empfehlungen des zentralen SAH-Hygienestabes und zielen auch darauf, Einschränkungen in der Patienten– und Bewohnerversorgung weitgehend zu vermeiden.

Dienstreisen und Weiterbildungen
Veranstaltungen, Dienstreisen, Weiterbildungen und ähnliche Zusammenkünfte mit persönlicher Präsenzpflicht (z.B. auch interne Begehungen und Audits) werden vorerst bis zum 30. November 2020 ausgesetzt.
Ausnahmen sind nur im Einzelfall möglich. Sie bedürfen auf Basis eines außerordentlich wichtigen Sachgrundes der Genehmigung durch die jeweilige Krankenhaus– bzw. Einrichtungsleitung. Die Absageregelung gilt nicht für Fahrten bzw. Zusammenkünfte, die zur Wahrnehmung regulärer Arbeitsaufgaben dringend und unaufschiebbar notwendig sind (z.B. Tumorboard).

Entwicklung der Teststrategie
In den Krankenhaus– und Sozialeinrichtungen sollen im Rahmen der SAH-Teststrategie zeitnah auch die neu verfügbaren Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Bestellungen wurden ausgelöst, teilweise sind die Lieferungen bereits eingetroffen. Die Stations– bzw. Haus– und Wohnbereichsleitungen werden in der Anwendung der Testkits geschult. Sobald die Vorbereitungen, die u.a. auch Regelungen zur Dokumentation erfordern, abgeschlossen sind, kann der Einsatz voraussichtlich ab der 45. KW beginnen. In Abhängigkeit von der Entwicklung des regionalen Infektionsgeschehens ist vorgesehen, asymptomatischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal wöchentlich einen Antigen-Schnelltest anzubieten. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden unverzüglich eine PCR-Testung vorgenommen und bis zum Vorliegen des Testergebnisses entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen (z.B. Tragen einer FFP-2-Maske). Die Teststrategien werden bei den QM-Dokumenten hinterlegt.

MNS & Dienstbekleidung
In allen SAH-Einrichtungen der Patienten- und Bewohnerversorgung ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie der bereichsbezogen bereitgestellten Dienstbekleidung verbindlich. Dies gilt für die Mitarbeitenden im direkten Patienten- bzw. Bewohnerkontakt. In Verwaltungsbereichen u. ä. ist der Mund-Nasen-Schutz ausreichend.

Abstand halten - IT & Telefon nutzen
Um persönliche Kontakte auf ein nötiges Minimum zu reduzieren, haben Telefon– und Videokonferenzen bis auf Weiteres wieder Vorrang, wann immer es die Arbeitsabläufe zulassen. Bei einem persönlichen Zusammentreffen sind die AHA-Regeln plus Lüften einzuhalten, wann immer dies möglich ist.

Besucherregulierung
Im Altmark-Klinikum gilt ab 30. Oktober 2020 erneut ein Besuchsverbot.
In den Fachkliniken und Sozialeinrichtungen der Salus (Altenpflege, Eingliederungshilfe, Kinder– und Jugendhilfe) erfolgt die Besucherregulierung   nach den aktuell vor Ort geltenden Festlegungen. Sie können einzelfallbezogen (z.B. aus therapeutischen Gründen) angepasst werden. In den Einrichtungen des Maßregelvollzugszentrums werden Besuchsregelungen in Abstimmung mit der Fach- und Rechtsaufsicht umgesetzt. 

Einrichtungsspezifische Maßnahmen
Angesichts der unterschiedlichen Wirkungsfelder und Gegebenheiten  vor Ort sind zugleich die einrichtungsspezifischen Corona-Festlegungen zu beachten. Sie obliegen den Krankenhaus– und Einrichtungsleitungen und werden fortlaufend überprüft.

Die Coronavirus-bezogenen Richtlinien der Salus Altmark Holding sind bei den QM-Dokumenten abrufbar.

Die Mitarbeiterinformation ist nachfolgend als pdf-Datei zum Downloaden hinterlegt.