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Coronavirus: Informationen zu den Schutzausrüstungen

Die Verbreitung der Lungenerkrankung Covid-19 geht mit großen Herausforderungen bei der Sicherung der persönlichen Schutzausrüstungen einher. Angesichts von Lieferengpässen bei den Mund-Nasen-Schutz-, FFP2– und FFP-3 Masken sowie weiteren Ausrüstungen hat der zentrale SAH-Hygienestab jetzt weitere Maßnahmen eingeleitet, die kurzfristig greifen sollen.
Während mit anhaltendem Hochdruck an den Beschaffungen gearbeitet wird, läuft in den Ergotherapie-Werkstätten der Salus die Herstellung von Mund-Nasen-Schutz-Masken sowie von Schutzvisieren. Damit soll u.a.  auf die Bedürfnisse und Erwartungen von Mitarbeitern, Patienten und Bewohnern eingegangen werden, die diese Ausstattung nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht tragen müssten, in der Corona-Krise aber sicherer damit fühlen. Obwohl es nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts keine hinreichende Evidenz dafür gibt, dass ein Mund-Nasen-Schutz das Ansteckungsrisiko für gesunde Menschen signifikant verringert, soll diese Möglichkeit geschaffen werden. Eine generelle Mundschutz-Pflicht für alle Mitarbeitenden, wie sie in einigen Kliniken eingeführt wurde, soll es vorerst nicht geben.  Damit wird auch auf einen Hinweis der WHO Bezug genommen: Nach ihren Angaben kann eine Maske in nicht dafür empfohlenen Situationen ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Maßnahmen wie z.B. eine gute Händehygiene vernachlässigt werden.
Bei der Eigenproduktion der Schutzmasken und –visiere wird auf Anleitungen zurückgegriffen, die in anderen Krankenhäusern unter Einbeziehung von Hygienefachleuten bereits entwickelt und erprobt wurden. Da das Altmark-Klinikum im SAH-Verbund am direktesten von der Coronavirus-Pandemie betroffen ist und in Gardelegen die ersten Covid-19-Patienten zu versorgen sind, werden die selbstproduzierten Schutzausrüstungen mit hoher Priorität auch dorthin geliefert.  

Als weitere Maßnahme hat die SAH-Hygieneärztin Dr. Ines Mewes eine Richtlinie für den ressourcenschonenderen Einsatz von Ausrüstungen entwickelt, die für die Patientenversorgung und Abläufe in unseren  Einrichtungen essentiell notwendig sind. Dies betrifft u.a. Regelungen zur Substitution, Priorisierung und Wiederverwendung von FFP2- und FFP3-Masken. Ebenso werden Kriterien für das unbedingte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes definiert.
Die Richtlinie wurde auf Basis der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts bei den QM-Dokumenten veröffentlicht, ist aber auch nachfolgend abrufbar.

Abschließend  noch ein Hinweis zu der Frage, wann eine Laboruntersuchung auf COVID-19 sinnvoll ist:
Das Robert-Koch-Institut hat dafür eine Falldefinition und ein Flussschema mit umfangreichen Hilfestellungen entwickelt. Diese klinisch-epidemiologischen Kriterien werden fortlaufend an die aktuelle Situation in Deutschland angepasst. Sie dienen  auch als Grundlage für die Verfahrensweise im SAH-Verbund.
Generell gilt derzeit, dass eine Labordiagnostik nur bei Krankheitszeichen zur Klärung der Ursache durchgeführt werden sollte. Allerdings kann nach Prüfung des Einzelfalls und in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt davon auch abgewichen werden. So zum Beispiel, wenn man nach dem Urlaub in einem Risikogebiet oder einem COVID-19-Kontakt möglichst schnell wieder arbeiten möchte bzw. auch dringend gebraucht wird. 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten sich im Zweifelsfall immer an ihren Vorgesetzten wenden, der in Abstimmung mit der verantwortlichen Hygienefachkraft und dem Pandemiestab beratend zur Klärung beitragen kann.