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Coronavirus: Überblick zu Regelungen im SAH-Verbund

Die Vierte Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus SARS-CoV-2-Ausbreitung in Sachsen-Anhalt ist am 20. April 2020 in Kraft getreten. Die darin verankerten ersten Lockerungen ziehen für die Einrichtungen der Salus Altmark Holding keine grundlegenden Änderungen nach sich. Neben der konsequenten Einhaltung aller Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen gelten weiterhin die nachfolgend aufgeführten Festlegungen. Sie basieren auf Beratungen und  Empfehlungen des zentralen SAH-Hygienestabes. In diesem Gremium unter Leitung von Hygieneärztin Dr. Ines Mewes tauscht sich die Geschäftsführung mit den Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren sowie weiteren Führungskräften wöchentlich über aktuelle Entwicklungen im Kontext mit der Corona-Pandemie aus und leitet entsprechende Maßnahmen ab.

 Mund-Nasen-Abdeckung
In allen SAH-Einrichtungen der Patienten- und Bewohnerversorgung ist das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung verbindlich. Dies gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl im direkten Patienten- bzw. Bewohnerkontakt als auch im kollegialen Umgang miteinander. Für die hygienische Aufbereitung der genähten Mund-Nasen-Abdeckungen und selbst hergestellten Schutzvisiere gibt es eine SAH-Richtlinie, die einrichtungsspezifisch umgesetzt wird.

Ressourcen schonen
Weiterhin anzuwenden ist die SAH-Richtlinie zum ressourcenschonenderen Einsatz von Ausrüstungen, die für die Patientenversorgung und Abläufe in unseren  Einrichtungen essentiell notwendig sind. Dies betrifft Regelungen zur Substitution, Priorisierung und Wiederverwendung von FFP2- und FFP3-Masken ebenso wie die Kriterien für das unbedingte Tragen medizinischer Schutzausrüstungen.

Dienstreisen & Weiterbildungen
Die Absage von Dienstreisen und Weiterbildungen mit persönlicher Präsenzpflicht wird vorerst bis zum 3. Mai 2020 fortgesetzt. Diese Festlegung nimmt Bezug auf die Vierte Verordnung zur SARS-CoV-2 Eindämmung in Sachsen-Anhat, wonach die aktuellen Kontaktbeschränkungen vorerst bis zu diesem Termin  gelten. Die Maßnahme ist - von unausweichlich notwendigen Ausnahmen abgesehen -  für alle Bereiche der Salus Altmark Holding anzuwenden und wird wöchentlich geprüft. 

Abstand halten - IT & Telefon nutzen
Generell sind alle angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wann  immer es die Arbeitsabläufe zulassen, sollten Telefon– und Videokonferenzen Vorrang haben. Bei einem persönlichen Zusammentreffen ist der Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten, wann immer dies möglich ist.

Einrichtungsspezifische Maßnahmen
Angesichts der unterschiedlichen Wirkungsfelder und Gegebenheiten  vor Ort sind zugleich die einrichtungsspezifischen Corona-Festlegungen zu beachten. Sie obliegen den Krankenhaus– und Einrichtungsleitungen und werden fortlaufend überprüft. Die Beratung in diesen Prozessen erfolgt durch die SAH-Hygieneärztin, bei Bedarf in Abstimmung mit dem zentralen SAH-Hygienestab. Dies gilt auch für die Wiederaufnahme bestimmter Versorgungsangebote, die im Zuge der Coronakrise vorübergehend eingeschränkt waren oder sind (z.B. im tagesklinischen Bereich).

Unsere vorrangigen Ziele in der Coronavirus-Krise

  • Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit von Patient/-innen, Bewohner/-innen und anderen Klient/-innen sowie der Mitarbeiter/-innen.
  • Vorrangige Nutzung der verfügbaren Ressourcen zur Aufrechterhaltung der stationären Versorgungsaufgaben, insbes. in den Bereichen Notaufnahme, Intensivmedizin und weitere Akutversorgung. 
  • Wirksamer Beitrag zur Verlangsamung der Corona-Ausbreitung und ihrer Extremfolgen, u.a. durch konsequente kontaktreduzierende und –vermeidende Maßnahmen.

Die Coronavirus-bezogenen Richtlinien der Salus Altmark Holding sind bei den QM-Dokumenten abrufbar.

Die Mitarbeiterinformation ist nachfolgend als pdf-Datei abrufbar.