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Coronavirus: Weitere Maßnahmen

Trotz allem: Frohe Ostern!

In allen SAH-Einrichtungen der Patienten- und Bewohnerversorgung wird das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske oder Mund-Nasen-Abdeckung jetzt verbindlich eingeführt. Dies gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl im direkten Patienten- bzw. Bewohnerkontakt als auch im kollegialen Umgang miteinander. Der Entscheidung vorausgegangen ist eine entsprechende Beratung und Empfehlung des zentralen SAH-Hygienestabes unter Leitung von Hygieneärztin Dr. Ines Mewes. In diesem Gremium tauscht sich die Geschäftsführung mit den Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren sowie weiteren Führungskräften wöchentlich über aktuelle Entwicklungen im Kontext mit der Corona-Pandemie aus und leitet entsprechende Maßnahmen ab.

Angesichts der unterschiedlichen Wirkungsfelder, die im SAH-Verbund zu berücksichtigen sind (somatische und psychiatrische Krankenhäuser, Altenpflege, Maßregelvollzug, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe usw.) erfolgt die konkrete Umsetzung vor Ort durch die Krankenhaus– und Einrichtungsleitungen mit fachlicher Beratung durch die SAH-Hygieneärztin. Da  es nach wie vor Lieferengpässe bei den medizinischen Schutzausrüstungen gibt, können in dafür geeigneten Bereichen auch genähte Mund-Nasen-Abdeckungen verwendet werden. Diese wurden in den zurückliegenden Wochen mit großem Engagement hergestellt.
 
Herzlichen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die daran beteiligt waren bzw. sind!

Bei der Eigenproduktion der Schutzmasken und –visiere wird übrigens auf Anleitungen zurückgegriffen, die in anderen Krankenhäusern unter Einbeziehung von Hygienefachleuten entwickelt und erprobt wurden.
Für die hygienische Aufbereitung der Mund-Nasen-Abdeckungen gibt es inzwischen eine SAH-Richtlinie, für deren Umsetzung einrichtungsspezifisch Sorge getragen wird.

Abstand und Hygiene
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, einer Mund-Nasen-Abdeckung oder eines Visiers trägt dazu bei, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten zu reduzieren. Zugleich wird das Bewusstsein für einen achtsamen Umgang mit sich und anderen gestärkt. Auf keinen Fall sollten diese Ausrüstungen aber dazu führen, dass Abstandsregeln nicht eingehalten oder Husten- und Niesregeln bzw. die Händehygiene nicht mehr umgesetzt werden.

Ressourcen schonen
Weiterhin anzuwenden ist die SAH-Richtlinie zum ressourcenschonenderen Einsatz von Ausrüstungen, die für die Patientenversorgung und Abläufe in unseren  Einrichtungen essentiell notwendig sind. Dies betrifft Regelungen zur Substitution, Priorisierung und Wiederverwendung von FFP2- und FFP3-Masken ebenso wie die Kriterien für das unbedingte Tragen medizinischer Schutzausrüstungen.

Dienstreisen & Weiterbildungen
Die zunächst bis zum 10. April 2020 befristete Absage von Dienstreisen und Weiterbildungen wird vorerst bis zum 24. April 2020 fortgesetzt. Diese Festlegung gilt - von unausweichlich notwendigen Ausnahmen abgesehen -  für alle Bereiche der Salus Altmark Holding und wird wöchentlich geprüft.

Die Mitarbeiterinformation ist nachfolgend zum Downloaden hinterlegt.