Schon gewusst?! Kinder haben Rechte!

Hallo, Ihr Lieben,

es war noch in der Zeit vor Corona, da bin ich mal wieder nach Magdeburg geflogen. Auf dem Domplatz habe ich viele Kinder und Jugendliche gesehen. Einer lief sogar im Eisbärenkostüm herum. Es war Freitag – na, da wusste ich gleich, was los ist! Seid Ihr auch schon mal bei so einer Fridays-for-Future-Demo gewesen? Man kann das ja finden, wie man will – ich als kleiner Vogel bin jedenfalls glücklich über jeden, der Himmel und Erde beschützt. Aber wusstet Ihr eigentlich, dass Euch die Erwachsenen auch nicht einfach verbieten dürfen, gemeinsam loszugehen und friedlich Eure Meinung zu sagen?

Das haben sie sogar selbst so beschlossen. Naja, nicht jeder einzelne von ihnen. Manche wären bestimmt auch dagegen gewesen. Aber Politiker*innen aus fast allen Ländern der Erde dachten sehr lange darüber nach, welche Rechte die Kinder in der ganzen Welt bekommen sollten. Danach schrieben sie alles in der UN-Kinderrechtskonvention auf. So ein Wort kann einem schon mal quer im Schnabel steckenbleiben. Aber es ist gar nicht so kompliziert, wie es klingt. UN – das sind die United Nations, auf Deutsch: die Vereinten Nationen. Fast alle Länder der Erde gehören dazu. Und in einer Konvention stehen Regeln, an die sich alle halten müssen, wenn sie ihre Unterschrift darunter setzen. Sie schließen also einen Vertrag ab.

Dieser Vertragstext ist ganz schön lang geworden. Und es stehen viele Wörter drin, die Kinder wohl noch nie gehört haben – von kleinen Raben wie mir ganz zu schweigen. Aber die zehn Grundrechte sind einfach zu verstehen. Zum Beispiel, dass alle Kinder den gleichen Respekt und die gleichen Chancen verdienen. Egal woher sie kommen, wie sie aussehen, sprechen oder woran sie glauben. Egal, ob sie reich oder arm sind oder ob sie nicht alles so gut können wie andere. Wichtig ist auch das Recht auf Gesundheit. Ich habe ja mein Nest bei Salus gebaut. Also bei Menschen, die anderen dabei helfen, wieder gesund zu werden. Ihr Kinder seid mir besonders ans Herz gewachsen. Wenn Ihr krank seid, sind nicht nur die Eltern an eurer Seite. Es kümmern sich Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger und viele andere um Euch, damit es wieder besser geht. Das ist Euer Recht. Aber natürlich funktioniert das Recht auf Gesundheit  auch nicht ohne gutes Essen, sauberes Wasser und saubere Luft.

Jetzt bin ich aber ganz schön ins Zwitschern geraten. Warum eigentlich? Ach ja, Fridays for Future. Das Recht auf eine eigene Meinung, sich mitzuteilen, gehört zu werden und zu versammeln – steht nämlich alles drin im Vertrag.  Das Recht auf Bildung übrigens auch. Sogar einen Anspruch auf Freizeit, Spiel und Erholung habt Ihr. Und so viele andere Rechte, von denen Ihr vielleicht noch gar nichts wisst. Wollt Ihr mehr erfahren? Dann kann ich helfen, denn im Sommer 2019 war ich mit meinen Menschenfreunden auf Jubiläumstour durch Sachsen-Anhalt: die UN-Kinderrechtskonvention wurde 30 Jahre alt! Schaut nachfolgend mal nach, was ich unterwegs so aufgeschnappt habe.

Euer Piet

Kinderrechte im Überblick

  • Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht.

    Alle Kinder, egal ob Mädchen oder Jungen sind gleichberechtigt. Sie haben alle die gleichen Rechte und niemand darf ausgeschlossen werden, weil er oder sie beispielsweise eine andere Sprache spricht, eine Brille trägt, kleiner oder größer ist.

  • Das Recht auf einen eigenen Namen und eine Staatszugehörigkeit.

    Der Name gehört zur Identität und wird bei der Geburt eines Kindes vergeben. Damit jeder Mensch seine Rechte wahrnehmen kann, wird ihm außerdem eine Staatsbürgerschaft verliehen.

  • Das Recht auf Gesundheit.

    Es ist wichtig, dass Kinder gesund aufwachsen können. Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass es genügend Essen, sauberes Trinkwasser und Ärzte gibt, die sich um kranke Kinder kümmern.

  • Das Recht auf Bildung und Ausbildung.

    Bildung ist wichtig. Denn wer zur Schule geht, lernt rechnen, schreiben, lesen und noch viele weitere Dinge, die einen auf das spätere Leben vorbereiten. Nicht überall auf der Welt dürfen Kinder die Schule besuchen, weil sich manche Familien es sich nicht leisten können oder es ihnen aus religiösen Gründen verboten ist. In Deutschland gibt es jedoch eine Schulpflicht, die regelt, dass Kinder neun oder zehn Jahre die Schule besuchen müssen.

  • Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.

    Für jedes Kind muss es eine Zeit geben, in der es nicht lernen oder andere Pflichten erledigen muss. Um sich gut zu entwickeln, brauchen Kinder auch freie Zeit in der sie sich mit ihren Freunden treffen, Hobbies nachgehen oder einfach mal faulenzen können. Hierfür muss es in der Stadt oder in ländlichen Regionen auch genügend Platz zum Spielen (z.B. Fußball- oder Spielplätze) geben.  

     

  • Das Recht auf Mitbestimmung.

    Jedes Kind hat das Recht seine Meinung zu sagen, sich mit anderen Kindern zu treffen und gemeinsam demonstrieren zu gehen.

  • Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und eine Privatsphäre.

    Es ist verboten, Kindern Gewalt anzutun. Eltern dürfen ihre Kinder nicht schlagen oder ihnen anderweitig wehtun. Außerdem haben sie das Recht alleine zu sein, wenn sie in Ruhe gelassen werden wollen. Zu diesem Recht der Privatsphäre zählt auch, dass niemand unerlaubt Briefe, Geheimnisse oder Emails von anderen lesen darf.

  • Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen wie Armut, Hunger und Krieg und auf Schutz vor Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.

    Es gibt besondere Schutzrechte, die z.B. Flüchtlingskinder und Kinder in Katastrophen schützen sollen. Kinder müssen vor Arbeit und Ausbeutung geschützt werden, die ihre Gesundheit, Bildung und Entwicklung beeinträchtigen. Weiterhin sollen Kinder und Jugendliche vor dem Konsum und Handel von Drogen abgehalten werden.

  • Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.

    Für die Fürsorge und Erziehung sind die Eltern des Kindes verantwortlich. Sie können dabei von staatlichen Einrichtungen und sozialen Verbänden unterstützt werden. Der Staat ist verpflichtet, sich um das Kind zu kümmern, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Verantwortung nicht wahrnehmen können.

  • Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

    Es gibt Kinder, die aufgrund einer Beeinträchtigung mehr Hilfe und Unterstützung benötigen als andere. Sie haben z.B. eine körperliche Behinderung und müssen im Rollstuhl sitzen oder eine geistige Behinderung, die ihnen das Lernen oder Sprechen erschwert. Es ist es wichtig, dass diese Kinder nicht ausgeschlossen werden und eine Förderung erhalten, damit sie wie alle anderen zur Schule, ins Schwimmbad oder zum Sport gehen können.

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