Leistungsangebot des Altenpflegeheims Uchtspringe

Im Altenpflegeheim Uchtspringe wird nach dem psychobiografischen Pflegemodell des Wiener Professors Erwin Böhm gearbeitet. Bekannt wurde er für Leitsätze und Buchtitel wie „Verwirrt nicht die Verwirrten“ oder „Ist heute Montag oder Dezember?“. Böhm definierte die Techniken der Reaktivierenden Pflege. Er geht davon aus, dass Körper, Seele, Geist, soziales Umfeld und persönliche Geschichte in einem ständigen Zusammenhang stehen. Sie bedingen einander und wirken auch so. Das Pflegepersonal hat es also dabei nicht mit einer "Linie von Krankheiten zu tun", sondern "mit Menschen, die unter der Bedingung einer Krankheit leben." Grundprinzip ist es, zu reaktivieren.

Die Bewohner werden von Ergotherapeuten und Betreuungskräften betreut, die im Zwei-Schicht-System sowie an den Sonnabenden arbeiten. Durch ein gleichbleibendes, immer wiederkehrendes Grundgerüst und die Einbeziehung einer "Normalität" werden Hilfen geboten, um das Leben besser bewältigen zu können und somit eine Akzeptanz der Therapie zu erreichen. Ziel ist nicht die Pflege über die Bewohner hinweg, sondern das Bemühen um die Stabilisierung oder Besserung des persönlichen Befindens. So gelingt es, den so gewonnenen Jahren mehr Leben zu schenken.

Unsere Leistungen

  • Vollstationäre Altenpflege

    Ist ein hilfebedürftiger Mensch mit geistigen, seelischen, demenziellen oder anderen altersspezifischen Krankheiten oder Störungen nicht mehr in der Lage, allein zu leben, von der Familie versorgt oder in der Tagespflege betreut zu werden, kann er einen Platz in der vollstationären Pflege einnehmen. Er zieht dann komplett in die Einrichtung, um dort pflege- und altersgerecht zu wohnen. Die Krankenkasse genehmigt das, wenn eine häusliche oder teilstationäre Versorgung aus pflegerischer Sicht nicht mehr möglich ist oder aufgrund der individuellen Situation nicht in Betracht kommt. In diesem Fall wird ein pauschaler Sachleistungsbetrag, der auf den fünf Pflegegraden basiert, von ihr übernommen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).



  • Kurzzeitpflege

    Pflegende Angehörige werden auch mal krank, müssen sich erholen oder Urlaub machen. Was geschieht jedoch in dieser Zeit mit dem Betreuten? Wer einen Pflegegrad zugesprochen bekommen hat, kann sich für einen kurzen Zeitraum vollstationär betreuen lassen. Einige Pflegebedürftige sind beispielsweise auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt darauf angewiesen. Sollte die Kurzzeitpflege nicht ausreichend sein um den Pflegebedürftigen so zu rehabilitieren, dass er wieder selbstständig in der Häuslichkeit Leben kann, kann bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung in Rücksprache mit der zuständigen Pflegekasse auch die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist durch den Gesetzgeben auf insgesamt 56 Tage im Jahr begrenzt. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.

  • Pflegeberatung

    Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige sind im dichten Dschungel der Leistungen zur Pflegeversicherung oft desorientiert. Was gibt es für Hilfen? Was steht mir zu? Was bekomme ich bezahlt und was nicht? Der Sinn einer Pflegeberatung ist es, die Eigenständigkeit der Bedürftigen zu stärken und deren Familie in ihrer Pflegekompetenz unter die Arme zu greifen. Wir bieten kostenlose Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung und Orientierung zu vielfältigen Hilfsangeboten.

    Sie benötigen weitere Informationen oder wünschen einen Termin für ein persönliches Gespräch?

    Bitte wenden Sie sich an unsere Casemanagerin:
    Jeanette Günther
    Telefon: 0391 7393-720

Geprüfte Qualität

Geprüfte Qualität

Die Qualität eines Altenpflegeheimes ist unmittelbar verknüpft mit der Zufriedenheit seiner Bewohnerinnen und Bewohner.

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