Ambulante Angebote
Erziehungsbeistand
Erziehungsbeistandschaft ist eine familienergänzende, ambulante Erziehungshilfe auf der Basis freiwilliger Zusammenarbeit und verfolgt in erster Linie eine familienintegrative Zielsetzung.
Sie soll in geeigneten Fällen zur Vermeidung von Fremdunterbringung Minderjähriger und junger Volljähriger beitragen und die Rückführung Minderjähriger und junger Volljähriger in die Herkunftsfamilie bzw. in geeigneten Fällen deren Verselbständigung unterstützen.
Hierzu werden Minderjährige und jungen Volljährige und ihren Eltern hauptsächlich vor Ort im Rahmen aufsuchender Tätigkeit und unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes intensive und langfristig angelegte Beratung, Begleitung und Unterstützung zur Bewältigung von Problemen im Sozialisationsprozess zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen einer professionellen Beratung und Betreuung ist die vertrauensvolle und freiwillige zwischenmenschliche Beziehung des Erziehungsbeistands als Einzelperson zu den betreuten Kindern, Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen und deren Familien das Kernstück dieser ambulanten Erziehungshilfe.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine gesetzlich verankerte Leistung:
„SPFH soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zu Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
Die SPFH ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe. Der Lebensmittelpunkt des Kindes (der Kinder) bleibt erhalten, die Familie und das nähere Umfeld werden in die Hilfe miteinbezogen. Die Motivation der Familie zur Veränderung ihrer Lebenssituation und die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit werden als Basis vorausgesetzt.
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) findet im Hilfeprozess besondere Berücksichtigung. Erarbeitete Kriterien sowie regelmäßige Fallbesprechungen sind im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems als Instrumente installiert, um ein Gefährdungsrisiko abschätzen und entsprechend weiter notwendige Handlungsschritte einleiten zu können. Die Familienhelferin bewahrt ihre Position als Außenstehende, sie verhält sich neutral und nicht parteilich. Sie orientiert sich an ihrem fachlichen Auftrag.
Ambulante und mobile Frühförderung
Frühförderung findet in unseren heilpädagogischen Räumen, zu Hause, in der Krippe oder auch im Kindergarten statt. Ein bis zwei mal wöchentlich wird Ihr Kind durch eine unserer anerkannten Fachkräfte gefördert. Ganz individuell können Sie mit ihr die Termine abstimmen. Alle Kinder des umseitig genannten Personenkreises haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Frühförderung vom Zeitpunkt der Geburt bis zum Schuleintritt. Diese Maßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe und der medizinischen Verordnung sind für Kinder und Eltern einkommensunabhängig und kostenfrei.