Station 58E / K6

Auf der Station K6/58E werden 12 Jugendliche im Alter von 12 – 18 Jahren in zwei Gruppen nach einem verhaltenstherapeutischen Therapiekonzept und der Therapiemethode der DBT (Dialektisch-behaviorale Therapie nachMarsha Linehan) behandelt. Wir nutzen das Konzept zur Verbesserung der Emotionskontrolle  und zum Abbau selbstverletzenden Verhaltens.

Es werden fast alle kinder- und jugendpsychiatrischen Störungen, die unter offenen und geschlossenen/geschützten Bedingungen behandelt werden, aufgenommen. Unsere Spezialisierung liegt aber auf der Behandlung von Patienten mit ausgeprägter Stimmungslabilität und beginnender Borderline–Persönlichkeitsstörung.

Bei uns werden Kinder und Jugendliche mit folgenden Erkrankungen behandelt:

  • Depressionen
  • beginnende Borderline-Persönlichkeitsstörungen
  • selbstverletzendes Verhalten/Suizidalität
  • Kombinierte Verhaltensstörungen, Störungen des Sozialverhaltens und emotionale Störungen
  • Psychosen
  • Angst- und Zwangsstörungen
  • posttraumatische Belastungsstörungen
  • akute Belastungsreaktionen
  • Anpassungsstörungen
  • Tic-Störungen
  • Blasen- und Darmfunktionsstörungen (Einnässen, Einkoten)
  • Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS, ADS)
  • Lern- und Leistungsstörungen, Sprachstörungen
  • Autismus und Autismusspektrumstörungen

Wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie sind positive Erwartungen bezüglich eines Therapieerfolges, die Erarbeitung von Therapiezielen mit dem erkrankten Jugendlichen und seinen Bezugspersonen sowie Absprachen bezüglich der Betreuung durch die Bezugspersonen während der Behandlung (Kontakte über Briefe/Telefonate, Besuche, gemeinsame Therapiegespräche, Belastungserprobungen).  An dieser Arbeit müssen sich die Bezugspersonen unbedingt beteiligen.

Die Station hält feste Strukturen vor. Die Patienten werden in ein verhaltenstherapeutisches Behandlungskonzept zur Modifikation des Sozialverhaltens eingebunden. Es wird immer wieder dazu angeregt, sich mit der eigenen Problematik auseinander zu setzen und Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Wichtig ist das Erlernen der Wahrnehmung und der Kontrolle über eigene Gedanken und Gefühle.

Das Stationskonzept basiert auf gruppentherapeutischer Verhaltenstherapie in Form von Selbstbeobachtung, Selbstverbalisation, Selbstinstruktion, Tokensystemen, Sozialem Kompetenztraining, Modelllernen, Problemlösetraining, operantem Konditionieren, kognitiver Umstrukturierung, Sozialtraining, Training sozialer Kompetenzen und Rollenspielen. Angeboten werden des weiteren Aromatherapie und Akupunktur.

Im Rahmen unserer an das DBT –Konzept angelehnten Behandlung führen wir auf der Station ein Skilltraining durch. Dieses Angebot gilt für stationäre, poststationäre und ambulante Patienten.

DBT wird als Einzel- und Gruppentherapie durch unterschiedliche Berufsgruppen des therapeutischen Teams erfolgreich zur Behandlung bei Affektregulationsstörungen, insbesondere bei strukturellen Störungen (Borderline-Störungen) eingesetzt.

Wichtige Bestandteile des Therapieangebotes sind systemische und verhaltenstherapeutische Einzeltherapie, Familientherapie, medikamentöse Therapie, Elterntherapiegruppen, die sozialpädagogische Zusammenarbeit mit Schulen, Wohngruppen und Jugendämtern.

Zum multimodalen Behandlungsangebot gehören Ergotherapie, Werktherapie, Arbeitstherapie, Physiotherapie, Sport- und Bewegungstherapie, Psychomotorik, Logopädie, Reiten, Schwimmen und Bibliotherapie. Eine Beschulung erfolgt je nach Belastbarkeit des Patienten.

Welche Behandlungsmethoden im Vordergrund stehen, hängt von der Erkrankung ab.

Unser Stationsteam besteht aus einer Assistenzärztin, zwei Diplom-Psychologen, einer Sozialarbeiterin, Krankenschwestern,  Krankenpflegern,  Heilerziehungspflegern und Pflegehelfern.  

  • Was bedeutet eine Behandlung in Anlehnung an das DBT-Konzept?

    Bei der Behandlung nach dem DBT-Konzept geht es um eine Verbesserung der Selbstwahrnehmung, der Steigerung der Steuerungsfähigkeit, dem Abbau von Selbstverletzungen, dem Erkennen eigener Ressourcen, dem Umgang mit zwischenmenschlichen Konflikten, einer Steigerung des Selbstwertes, dem Umgang mit Stimmungsschwankungen und Suizidgedanken. Konkret lernen die Patienten Alternativhandlungen zu ihrem selbstschädigenden Verhalten. 

  • Wie erfolgt eine stationäre Aufnahme auf unserer Station?

    Die stationäre Aufnahme erfolgt als geplante Aufnahme oder als kurzfristige Notaufnahme in psychischen Krisensituationen. Bei Notaufnahmen erfolgt die Einweisung telefonisch durch den behandelnden Arzt/Hausarzt oder den Notarzt. Bei geplanten Aufnahmen erfolgt meistens ein ambulantes Vorgespräch, um alle organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen gut zu planen.

    Über eine Aufnahme zur stationären Behandlung entscheidet immer ein zuständiger Facharzt, in dessen fachlicher Verantwortung die gesamte Behandlung bleibt. Die Behandlung in der Klinik ist nur dann angezeigt, wenn eine entsprechende Problematik vorliegt, die Ausdruck einer psychischen Erkrankung ist und eine Besserung durch die Möglichkeiten der Klinik zu erwarten ist.

    Die Behandlung auf unserer Station erfolgt unter fakultativ geschlossenen Bedingungen oder nach einem Beschluss des Amts- oder Familiengerichtes.

  • Was bedeutet fakultativ geschlossen?

    Die Türen zur Station sind in mindestens einem Teilbereich der Station zeitweise geschlossen und der Garten ist so eingegrenzt, dass niemand einfach ohne Rücksprache mit dem Personal  den Bereich verlassen kann. Auch auf der Station gibt es Bereiche, in die man nur mit Erlaubnis gehen kann, zum Beispiel Schlafräume, Küche, Dienstzimmer.

  • Was bedeutet Behandlung mit einem richterlichen Beschluss?

    Eine geschlossene Unterbringung ist nur auf der Grundlage einer richterlichen Genehmigung möglich. Die Genehmigung erfolgt gemäß  § 1631b BGB. Sie ist eine Entscheidung des Familiengerichtes/Amtsgerichtes. In Ausnahmefällen ist auch eine Unterbringung nach PsychKG LSA möglich. Das familiengerichtliche Verfahren zur Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen nach § 1631b BGB wird durch einen entsprechenden Antrag der Sorgeberechtigten beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet. Die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung nach § 1631b BGB entbindet die Sorgeberechtigten nicht von den Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Ausübung des Sorgerechtes. Der Beschluss des Amtsgerichtes gibt den Sorgeberechtigten und den Mitarbeitern der Klinik lediglich die Erlaubnis, den erkrankten Jugendlichen gegen seinen Willen in der Klinik zu behandeln. Auch bleibt die Behandlung in inhaltlicher Verantwortung des Facharztes. Das heißt, dass trotz gültigen Beschlusses eine Behandlung im offenen Bereich fortgesetzt oder der Patient entlassen werden kann, wenn dies aus fachlicher Sicht erforderlich ist.

    Die geschlossene Unterbringung in der KJPPP sollte erwogen werden, wenn das Vorliegen einer schweren psychiatrischen Erkrankung oder einer schweren psychischen Fehlentwicklung zumindest sehr wahrscheinlich ist , wenn diese mit erheblichen  selbst- und/oder fremdgefährdenden Handlungen einhergeht, die Betroffenen nicht in der Lage sind, eine Einsicht in die Notwendigkeit einer erforderlichen Behandlung zu entwickeln und nicht ausreichend absprachefähig sind. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht das "Kindeswohl", dem die Entscheidung letztlich dient.

  • Wie lange dauert eine Behandlung auf unserer Station?

    Die Station ist zur längeren psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung konzipiert. Aufnahmen erfolgen geplant und im Notfall aus einer akuten Krisensituation heraus. Die geplante Behandlung dauert meistens zwischen 3 und 6 Monaten und muss oft trotz dieser langen Zeit nur als ein Schritt in Richtung zu einem möglichst gelingenden und altersgemäß eigenverantwortlich geführten Leben angesehen werden. Das Gelingen ist in hohem Maß von einer stabilen und konstruktiven Anteilnahme der Bezugspersonen unserer Patienten am gesamten Therapieprozess und oft an dessen Weiterführung nach der Entlassung, zum Beispiel durch Berücksichtigung individueller Besonderheiten und auch möglicher Behinderungen, abhängig.

Ihr Kontakt zu uns

  • Unser Team

    Unser Team

    Dr. med. Ute Ebersbach
    Chefärztin
    Telefon: 039325 70-3100
    Fax: 039325 70-3109
    E-Mail: u.ebersbach@salus-lsa.de

    Stefanie Okon
    Sekretariat
    Telefon: 039325 70-3101
    Fax: 039325 70-3109
    E-Mail: s.okon@salus-lsa.de

    Sarah Garz
    Stationsärztin
    Telefon: 039325 – 703258
    E-Mail: s.garz@salus-lsa.de

    Christiane Lippok
    Oberärztin
    Telefon: 039325 70-3320
    E-Mail: c.lippok@salus-lsa.de

    Maik Sonntag
    Psychologe
    Telefon: 039325 70-3257
    E-Mail: m.sonntag@salus-lsa.de

    Antje Leonhardt
    Psychologin
    Telefon: 039325 70-3256
    E-Mail: a.leonhardt@salus-lsa.de

    Kathleen Schulz
    Diplom-Sozialarbeiter/ -pädagoge
    Telefon: 039325 70-3237
    E-Mail: k.schulz@salus-lsa.de