Station 58F / K2

Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen und psychiatrischen Störungen, bei denen es Hinweise auf eine Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung gibt.

Unsere Station 58F (K2) ist in zwei Bereiche geteilt: Einen offenen Bereich und einen, in dem die Stationstüren geschlossen werden können.

  • Was heißt geschlossen?

    Die Türen zur Station sind teilweise richtig zugeschlossen und der Garten ist eingezäunt. Auch auf der Station gibt es Bereiche, in die man nur mit Erlaubnis kann, zum Beispiel Schlafräume, Küche, Dienstzimmer.

  • Wozu soll das gut sein?

    So etwas kann helfen, wenn Kinder/Jugendliche irgendwie den Boden unter den Füßen verloren haben, keine Richtung, keinen Halt mehr in ihrem Leben finden oder nur noch Dinge machen, die ihnen auf Dauer gar nicht gut tun.

  • Stress mit der Familie und in der Schule, falsche Freunde, „Ausraster“, Weglaufen, Anzeigen bekommen, sich nichts mehr sagen lassen und versuchen, auf „eigene Faust“ durchzukommen – ist das nicht normal in der Pubertät, muss man da gleich in die Psychiatrie?

    Über eine Aufnahme zur stationären Behandlung  in ein Fachklinikum entscheidet immer ein zuständiger Facharzt, in dessen letztlicher fachlicher Verantwortung die gesamte Behandlung bleibt. Also, Behandlung in der Klinik ist nur dann angezeigt, wenn eine entsprechende Problematik vorliegt, die Ausdruck einer psychischen Erkrankung ist und eine Besserung durch die Möglichkeiten der Klinik zu erwarten ist.

  • Ist das auch bei geschlossener Unterbringung so, muss darüber nicht ein Gericht entscheiden?

    Die geschlossene Unterbringung ist nur auf der Grundlage einer richterlichen Genehmigung möglich, nur wenn diese vorliegt, können die Sorgeberechtigten eine Behandlung auf einer geschlossenen Station veranlassen. Die Genehmigung erfolgt gemäß § 1631 b BGB, sie ist eine Familiengerichtliche Entscheidung. In Ausnahmefällen ist auch eine Unterbringung nach PsychKG LSA möglich. Das familiengerichtliche Verfahren zur Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen wird durch einen entsprechenden Antrag der Sorgeberechtigten beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet. Die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung nach § 1631 b BGB entbindet natürlich die Sorgeberechtigten nicht von den Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Ausübung des Sorgerechtes. Auch bleibt die Behandlung in inhaltlicher Verantwortung des Facharztes, das heißt, dass trotz gültigen Beschlusses eine Behandlung im offenen Bereich fortgesetzt oder der Patient entlassen werden kann, wenn dies aus fachlicher Sicht erforderlich ist.

  • Wann sollte eine geschlossene Unterbringung in der KJPP beantragt werden?

    Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gibt es nicht, eine sorgfältige Abwägung vieler Gesichtspunkte ist erforderlich. Die geschlossene Unterbringung in der KJPP sollte erwogen werden, wenn das Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder Fehlentwicklung zumindest sehr wahrscheinlich ist, wenn dies mit erheblich selbst- und/oder fremdgefährdenden Handlungen einhergeht, wenn betroffene Kinder/Jugendliche nicht ausreichend absprachefähig sind und wenn andere Möglichkeiten positiver Beeinflussung der Entwicklung ausgeschöpft sind. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht das „Kindeswohl“, dem die Entscheidung letztlich dienen soll.

  • Kann denn überhaupt Therapie stattfinden, wenn die Patienten selbst gar nicht wollen?

    Ja und nein. Nein, weil, wie wir wissen, erfolgreiche Psychotherapie ein tiefes und ehrliches Bedürfnis nach Veränderung voraussetzt. Jetzt zum „Ja“: Können wir unseren unfreiwilligen Patienten dieses Bedürfnis nur auf Grund der Unfreiwilligkeit absprechen? Eine gründliche Diagnostik ist Voraussetzung, um einen therapeutischen Ansatz zu finden. 

  • Gibt es Besonderheiten auf der geschlossenen Station, außer, dass die Stationstüren verschlossen sind?

    Weil die Patienten meistens nicht freiwillig in der Klinik und nur wenig absprachefähig sind und weil sie oft keine positiven Erwartungen in die Behandlung haben, muß genau daran gearbeitet werden, bevor andere Therapieziele gemeinsam benannt werden können. Die Station hält feste Strukturen vor, alle werden in ein verhaltenstherapeutisches Programm mit regelmäßiger Auswertung des gezeigten Sozialverhaltens eingebunden, es wird immer wieder dazu angeregt, sich mit der eigenen Problematik auseinander zu setzen und mehr Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Dazu gibt es Lockerungen der geschlossenen Unterbringung.

  • Wie lange dauert so eine Behandlung in der geschlossenen Station und was wird dann?

    Die Station ist zur längeren psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung konzipiert. Aufnahmen erfolgen geplant und in der Regel nicht aus einer akuten Krisensituation heraus. Die Behandlung dauert meistens zwischen 3 und 6 Monaten und muß oft trotz dieser langen Zeit nur als ein  Schritt in Richtung zu einem möglichst gelingenden und altersgemäß eigenverantwortlich geführten Leben angesehen werden. Das Gelingen ist in hohem Maß von einer stabilen und konstruktiven Anteilnahme der Bezugspersonen unserer Patienten am gesamten Therapieprozeß und oft an dessen Weiterführung nach der Entlassung, zum Beispiel durch Berücksichtigung individueller Besonderheiten und auch möglicher Behinderungen, abhängig.

Station K2 58F der Klinik II für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychosomatik und Psychotherapie - Geschützte Station

Um auf unserer Station aufgenommen zu werden, bedarf es einer ärztlichen Einweisung und wenn notwendig eines richterlichen Beschlusses für das Kind oder den Jugendlichen nach § 1631 b BGB des Familiengerichtes = die Befugnis zu einer freiheitsentzeihenden Unterbringung zur Sicherung des Behandlungszieles in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Dazu stellen die Sorgeberechtigten einen Antrag beim Familiengericht.

Auf der Station werden 12 Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren behandelt. Die Behandlung erfolgt unter offenen und wenn erforderlich geschützten/geschlossenen Bedingungen (§ 1631b BGB).

Wir arbeiten in einem interdisziplinären Team bestehend aus Ärzten, Psychologen, Fachkrankenschwestern, Gesundheits- und Krankenpflegern, Pflegehelfern, Sozialpädagogen, Musik-, Ergo- und Physiotherapeuten sowie Lehrern zusammen.

Die Station ist in zwei räumlich getrennte Gruppen aufgeteilt. Wir verschaffen den Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum, in dem sie Stabilisierung, Orientierung und Zuwendung erfahren. Vermitteln von Werten, sozialer Kompetenz und der Umgang mit Konflikten sind einige Beispiele für unsere pflegerisch-erzieherische Begleitung im Stationsalltag. Präventives Arbeiten, Gruppenangebote und Einzelgespräche sind konzeptioneller Bestandteil.

Feste Bezugspersonen sind besonders wichtig für die Kinder und Jugendlichen, deshalb arbeiten wir intensiv mit verschiedenen Konzepten unter Einbezug der Herkunftsfamilie und den Betreuern aus den Jugendhilfeeinrichtungen.

Aufnahmegründe

Kinder und Jugendliche, die auf einer geschützten/ teilweise geschlossenen Station aufgenommen werden leiden an schwerwiegenden psychischen Störungen, die in der Regel ihren Entwicklungsprozess tiefgreifend gefährden. Häufig treten diese Erkrankungen in Form von gravierenden Störungen des Sozialverhaltens in Erscheinung. Suizidalität, Selbstverletzung, Fremd- und Eigengefährdung erfordern eine Behandlung unter geschützten/ geschlossenen Bedingungen mit dem Ziel, Eigenverantwortlichkeit und Selbstgewissheit des jungen Patienten aufzubauen und zu stärken.

Therapiekonzept

Grundlage für die Arbeit bildet ein strukturierendes verhaltenstherapeutisches Programm unter besonderer Berücksichtigung  des gesamten Sozialverhaltens. Das Stationsteam wirkt hauptsächlich stabilisierend und deeskalierend auf die Patienten ein und bietet Hilfen zur Verbesserung der Affektregulierung. Wir nehmen Einfluss auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, um positive Verhaltensweisen zu bewirken. Mittelpunkt unserer Arbeit sind notwendige medizinische und therapeutische Maßnahmen , um damit eine weitere Fehlentwicklung zu verhindern.

Zweimal täglich findet eine verhaltenstherapeutische Auswertung und Reflexion mit den Therapeuten und den Kindern und Jugendlichen statt. Montags, mittwochs und freitags erfolgen therapeutische Gruppengespräche.

Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des verhaltenstherapeutischen Programms Lockerungsstufen zu erarbeiten, die ihnen die Teilnahme an Therapien außerhalb der Station sowie therapeutische Beurlaubungen gestatten. Die psychotherapeutische Einzelbehandlung, mit in der Regel einer Wochenstunde, ist je nach Krankheitsbild und Arbeitsmethode des Bezugstherapeuten verhaltenstherapeutisch, systemisch oder tiefenpsychologisch ausgerichtet.

Auf der Station werden folgende Gruppentherapien wöchentlich angeboten: Maltherapie, Musiktherapie, Sporttherapie, Schwimmen, Physiotherapie, Rollenspiel, Reittherapie (von April – Oktober).

Individuell oder in Kleingruppen finden soziotherapeutische  Aktivitäten (Basteln, Regelspiele, Fitness, kognitives Training, Töpfern, Schmieren sowie Werken) statt. Dazu haben wir folgende Räumlichkeiten in unserem Gebäude: Töpferraum, Werkräume, Fitnessräume und Entspannungsräume.

Im Stationsgarten haben die Kinder und Jugendlichen die Gelegenheit zu sportlicher Aktivität, wie z.B. Volleyball, Fußball, Basketball, Tischtennis oder zur Entspannung und Gemeinschaft mit anderen Patienten in der Ruheecke.
Unsere Klinikschule bietet Unterrichtsformen in überschaubaren Lerngruppen auf der Basis einer tragfähigen Schüler-Lehrer-Beziehung. Einzelbeschulung auf der Station wird ebenfalls gewährleistet.

Ihr Kontakt zu uns

  • Unser Team

    Unser Team

    Dr. med. Ute Ebersbach
    Chefärztin
    Telefon: 039325 70-3100
    Fax: 039325 70-3109
    E-Mail: u.ebersbach@salus-lsa.de

    Stefanie Okon
    Sekretariat
    Telefon: 039325 70-3101
    Fax: 039325 70-3109
    E-Mail: s.okon@salus-lsa.de

    Diana Schniedermann
    Stationsleiterin
    Telefon: 039325 70-3210
    E-Mail: d.schniedermann@salus-lsa.de

    Tatsiana Bazhanok
    Stationsärztin
    Telelefon: 039325 70-3105
    E-Mail: t.bazhanok@salus-lsa.de

    Janin Schönberg
    Psychologin
    Telefon: 039325 70-3107
    E-Mail: j.schoenberg@salus-lsa.de

    Doreen Klaas
    Psychologin
    Telefon: 039325 70-3215
    E-Mail: d.klaas@salus-lsa.de

    Dana Lüttschwager
    Sozialpädagogin
    Telefon: 039325 70-3216
    E-Mail: d.luettschwager@salus-lsa.de

    Ginka Mladenova
    Leitende Oberärztin
    Telefon: 039325 70-3205
    E-Mail: g.mladenova@salus-lsa.de