Aufnahmevoraussetzungen
- Die Schweigepflichtentbindung muss vorliegen
- Der Personenkreis umfasst bevorzugt Entlassene aus den Landeskrankenhäusern für Forensische Psychiatrie Bernburg und Uchtspringe sowie aus der Sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Halle, die wegen einer Straftat gegen Leib und Leben verurteilt wurden
- Das Vorliegen einer positiven empfangsraumbezogenen Behandlungsprognose, z. B. Krankheitseinsicht, Opferempathie und hinreichende Therapiemotivation, ist von Bedeutung
- Eine behandlungsbedürftige und i.d.R. behandelbare psychische Störung muss vorliegen.
- Durch einen Gerichtsbeschluss muss sowohl die Führungsaufsicht als auch die FORENSA angeordnet sein.
- Der Krankenversicherungsschutz muss gegeben sein
Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme erfolgt über ein formales Aufnahmeprozedere, was im Einzelnen anzufragen ist.