Maßregelvollzug Bernburg

Der Maßregelvollzug Bernburg ist eine Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt zur Besserung und Sicherung von suchtkranken Straftätern nach § 64 StGB. Hier werden Menschen untergebracht und therapiert, die von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln abhängig sind und deshalb straffällig wurden. Zwischen Sucht und Tat muss ein ursächlicher Zusammenhang festgestellt worden sein. Eine gerichtliche Einweisung in den Maßregelvollzug ergeht aber nur, wenn auch eine hinreichend konkrete Aussicht auf Therapieerfolg besteht und davon auszugehen ist, dass die Behandlung zur Vermeidung erneuter Straftaten beiträgt.

Der in drei Abschnitten errichtete Komplex des Maßregelvollzugs Bernburg verfügt über 179 Plätze. Die Einrichtung ist durch hohe Sicherheitsstandards geprägt, die äußerlich zum Beispiel an Fenstergittern und Überwachungskameras wahrnehmbar sind. Sicherheit  im umfassenden Sinne wird jedoch durch die multiprofessionelle therapeutische Arbeit mit den Patienten gewährleistet.

Die Unterbringung nach § 64 StGB ist in der Regel für die Dauer von zwei Jahren festgelegt. Jeder neue Patient kommt zunächst auf die gesicherte Aufnahmestation. Um die Behandlung planen zu können, erfolgt dort eine medizinische, psychologische und soziale Diagnostik. Nach Ablauf von einigen Wochen erfolgt in der Regel die Verlegung auf eine der geschlossenen Therapiestationen, wo eine individuelle Behandlung je nach Störungsbild und Persönlichkeit möglich ist.

In den multiprofessionellen Behandlungsteams wirken Ärzte, Psychologen, Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Pflegedienstmitarbeiter, Sport-, Musik- und Physiotherapeuten mit. Insgesamt verfolgt das differenzierte therapeutische Konzept der Einrichtung einen mehrdimensionalen Ansatz. Das heißt: Die suchtspezifischen Persönlichkeits- und Verhaltensprobleme werden stets im Kontext mit sozialen, situativen und anderen individuellen Einflussfaktoren bearbeitet, die die Straftat letztlich bedingt haben.

Die Patienten durchlaufen während ihres Klinikaufenthaltes je nach Therapiefortschritt verschiedene Lockerungsstufen bis letztlich eine Übernahme in den offenen Maßregelvollzug möglich ist. Diese Phase dient dann der Rehabilitation und Entlassungsvorbereitung.

Ziel aller therapeutischen Bemühungen ist es, die Patienten zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung ohne Straftaten zu befähigen.