Maßregelvollzug Uchtspringe
Im Maßregelvollzug Uchtspringe sowie in der Außenstelle Lochow werden überwiegend Patienten untergebracht, die aufgrund einer psychischen Erkrankung für ihre Taten nicht bestraft werden können, aber weiterhin gefährlich sind (Unterbringung nach § 63 StGB). Diese Menschen leiden zum Beispiel unter psychotischen Erkrankungen wie Schizophrenie oder Persönlichkeitsstörungen. Mitunter liegen auch hirnorganische Störungsbilder vor, wie sie etwa durch Schäden bei der Geburt oder infolge von Verkehrsunfällen entstehen können.
Aufgenommen werden in Uchtspringe auch suchtkranke Straftäter, die nach 64 StGB in den Maßregelvollzug eingewiesen wurden und bei denen eine Alkoholabhängigkeit im Vordergrund steht.
Die Gruppe der Sexualstraftäter macht einen geringen/zurückgehenden Teil der Patienten aus. Daneben gibt es auch Menschen, die Straftaten wie Brandstiftung, Diebstahl, Körperverletzung und Tötungsdelikte begangen haben.
Die Unterbringung der Patienten erfolgt in speziell ausgerichteten Stationen. Bei der Belegung werden die Art der Erkrankung, Alter und Geschlecht berücksichtigt. Die Behandlung erfolgt nach den anerkannten Prinzipien der modernen Psychiatrie.
Der Maßregelvollzug in Uchtspringe hat derzeit insgesamt 264 Plätze, 76 davon werden in der Außenstelle Lochow geführt. Hohe baulich-technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen nach innen und außen gewährleisten in Verbindung mit der therapeutischen Arbeit, dass die Einrichtung ihrem anspruchsvollen gesellschaftlichen Auftrag gerecht werden kann. Die Bevölkerung wird wirksam geschützt. Den Patienten wird geholfen, den Weg in ein möglichst eigenständiges Leben ohne Straftaten zu finden.
Unsere Arbeit im Maßregelvollzug Uchtspringe
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