Aktuelles

Aktuelles aus dem SAH-Verbund

Corona-Prämie in der Altenpflege

Als Anerkennung für den besonderen Einsatz während der Covid-19-Pandemie hat der Bundestag eine einmalige Sonderleistung für Beschäftigte in der Altenpflege in Höhe von bis zu 1.500 Euro beschlossen. Die Pflegeversicherung trägt davon maximal 1.000 Euro, das Land Sachsen-Anhalt legt bis zu 500 Euro drauf. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch im SAH-Verbund die Mitarbeitenden der Altenpflege-Bereiche mit dieser Prämie rechnen. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. 

Wer hat Anspruch auf den steuer– und sozialabgabenfreien Bonus?
Voll- und Teilzeitbeschäftigte in Pflegeeinrichtungen, wenn sie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Altenpflege tätig waren, erhalten die Prämie ganz oder anteilig. Im SAH-Verbund betrifft dies nach derzeitigem Stand der Erhebungen insgesamt rund 100 Beschäftigte im Altenpflegeheim Uchtspringe, im Seniorenzentrum „St. Georgii“ Magdeburg sowie im ambulanten Pflege– und Hauswirtschaftsdienst Magdeburg. Zahlungsgrundlage sind die Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI.

Wann wird die Prämie ausgezahlt?
Der erste Meldelauf betrifft Mitarbeitende, die zwischen März und Mai 2020 ununterbrochen in der Altenpflege tätig waren. Sie erhalten den Bonus, sobald das Geld beim Arbeitgeber eingegangen ist.  Voraussichtlich wird der Bonus mit der Lohnzahlung im August 2020 fließen. Im November 2020 wird es einen zweiten Meldelauf geben. Dann wird geprüft, ob inzwischen weitere Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter Anspruch haben. In diesen Fällen kann der Bonus voraussichtlich im Dezember 2020 ausgezahlt werden.   

Wie hoch fällt der Bonus aus?
Die Höhe hängt von der jeweiligen Beschäftigungsgruppe und der wöchentlichen Arbeitszeit ab. Zum Beispiel bekommen Mitarbeitende in der direkten Pflege und Betreuung einen höheren Bonus als andere Beschäftigte, Vollzeitkräfte mehr als jene in Teilzeit.

Warum erhalten nicht alle Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen einen Bonus?
Dass der Gesetzgeber so und nicht anders entschieden hat, führt neben der Freude für die Altenpflege auch zu kritisch-hinterfragenden Diskussionen in anderen Wirkungsfeldern. Bezogen auf die SAH, hatten zum Beispiel auch die Beschäftigen in verschiedenen Klinikbereichen sowie insbesondere in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und in der Kinder– und Jugendhilfe außergewöhnliche Herausforderungen zu meistern. 
Erläuternd kann festgehalten werden: 
Die Regelung geht zurück auf Vorschläge, die die Arbeitgeber der Pflegebranche, die Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften gemeinsam mit den Bundesministerien für Gesundheit und Arbeit erarbeitet haben. Diese Empfehlungen hat der Bundestag aufgegriffen und  beschlossen. Dabei wurde u.a. berücksichtigt, dass die Altenpflegekräfte im Umgang mit den ältesten und vulnerabelsten  Menschen der höchsten Risikogruppe besonders belastet waren. Dadurch trugen sie auch persönlich hohe Risiken. Ebenso wurde gewichtet, dass die Entlohnung in der Altenpflege vielerorts noch weitaus geringer ist als z. B. die Vergütung von Pflegekräften in Krankenhäusern.

Hinweis zu Urlaubszielen 2020

Im Hinblick auf die beginnende Urlaubszeit wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Reisen in so genannte  Corona-Risikogebiete bei der Rückkehr eine Quarantäne-Anordnung durch die Gesundheitsbehörden nach sich ziehen können. Sofern das Urlaubsziel bei Reiseantritt durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft ist oder eine amtliche Reisewarnung durch das Auswärtige Amt besteht, können Betroffene in solchen Fällen nicht mit einer Lohnfortzahlung rechnen. Hintergrund ist, dass das Quarantäne-Risiko mit einer gezielten Reise in diese Gebiete billigend in Kauf genommen wird. Anderes kann gelten, wenn man im Urlaub von der Einstufung einer Region als Risikogebiet überrascht wird. Information vor Reiseantritt ist in jedem Fall ratsam:
www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/ 10.2.8Reisewarnungen
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html