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Coronavirus: Aktualisierte Regelungen im SAH-Verbund

Die Fünfte Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus SARS-CoV-2-Ausbreitung in Sachsen-Anhalt ist am 4. Mai 2020 in Kraft getreten. Die darin verankerten Lockerungen ziehen für die Einrichtungen der Salus Altmark Holding keine grundlegenden Änderungen nach sich. Neben der konsequenten Einhaltung aller Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen gelten aktualisierte Festlegungen, die nachfolgend im Überblick aufgeführt werden. Sie basieren auf Beratungen und  Empfehlungen des zentralen SAH-Hygienestabes.

Dienstreisen und Weiterbildungen
Die Absage von Dienstreisen, Weiterbildungen und ähnlichen Zusammenkünften mit persönlicher Präsenzpflicht (z.B. interne Begehungen und Audits) wird vorerst bis zum 27. Mai 2020 fortgesetzt. Diese Terminierung  nimmt Bezug auf die Fünfte Verordnung zur SARS-CoV-2 Eindämmung in Sachsen-Anhalt, wonach die aktuellen Beschränkungen bis zu diesem Termin gelten und einzuhalten sind.
Ausnahmen sind nur im Einzelfall möglich. Sie bedürfen auf Basis eines besonders wichtigen Sachgrundes der Genehmigung durch die jeweilige Krankenhaus– bzw. Einrichtungsleitung.
Die Absage-Regelung gilt nicht für Fahrten bzw. Zusammenkünfte, die zur Wahrnehmung regulärer Arbeitsaufgaben dringend und unaufschiebbar notwendig sind (z.B. Tumorboard).

Mund-Nasen-Abdeckung
In allen SAH-Einrichtungen der Patienten- und Bewohnerversorgung ist das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung verbindlich. Dies gilt für alle Mitarbeitenden sowohl im direkten Patienten- bzw. Bewohnerkontakt als auch im kollegialen Umgang miteinander. Für die hygienische Aufbereitung der genähten Mund-Nasen-Abdeckungen und selbst hergestellten Schutzvisiere ist die entsprechende SAH-Richtlinie anzuwenden.

Besucherregulierung
In den Krankenhäusern besteht das Besuchsverbot bis auf Weiteres fort.  Der Salus-Bereich betreuen&pflegen (Altenpflege, Eingliederungshilfe) hat die Besuchsmöglichkeiten für Angehörige, Betreuer und andere Bezugspersonen der Bewohner auf Basis der Vorgaben aus der fünften Eindämmungsverordnung gelockert.  In den Einrichtungen des Maßregelvollzugszentrums werden Besuchslockerungen entsprechend den Vorgaben der Fach- und Rechtsaufsicht umgesetzt. 

Ressourcen schonen
Weiterhin anzuwenden ist die SAH-Richtlinie zum ressourcenschonenderen Einsatz von Ausrüstungen, die für die Patientenversorgung und Abläufe in unseren  Einrichtungen essentiell notwendig sind. Dies betrifft Regelungen zur Substitution, Priorisierung und Wiederverwendung von FFP2- und FFP3-Masken ebenso wie die Kriterien für das unbedingte Tragen medizinischer Schutzausrüstungen.
 
Abstand halten - IT & Telefon nutzen
Generell sind weiterhin alle angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren. Wann  immer es die Arbeitsabläufe zulassen, sollten Telefon– und Videokonferenzen Vorrang haben. Bei einem persönlichen Zusammentreffen ist der Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten, wann immer dies möglich ist.

Einrichtungsspezifische Maßnahmen
Angesichts der unterschiedlichen Wirkungsfelder und Gegebenheiten  vor Ort sind zugleich die einrichtungsspezifischen Corona-Festlegungen zu beachten. Sie obliegen den Krankenhaus– und Einrichtungsleitungen und werden fortlaufend überprüft. Dies gilt auch für die Wiederaufnahme bestimmter Versorgungsleistungen, die im Zuge der Coronakrise vorübergehend eingeschränkt waren oder sind (z.B. im tagesklinischen und ambulanten Bereich).

Die Coronavirus-bezogenen Richtlinien der Salus Altmark Holding sind bei den QM-Dokumenten abrufbar.