Forensische Psychiatrie und Maßregelvollzug
Die landeseigene Salus gGmbH - Betreibergesellschaft für sozial orientierte Einrichtungen des Landes Sachsen- Anhalt - ist seit dem 1. Januar 2000 als beliehenes Unternehmen mit der Durchführung des Maßregelvollzuges gem. §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches (StGB) im Land Sachsen- Anhalt beauftragt. Im Maßregelvollzug Bernburg und Uchtspringe werden Menschen behandelt, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Suchtmittelabhängigkeit straffällig wurden. Welche rechtlichen Grundlagen hat der Maßregelvollzug? Was geschieht mit den Patienten in den hoch gesicherten Kliniken? Warum und unter welchen Voraussetzungen wird der Vollzug im Rahmen der Therapie schrittweise gelockert? Antworten auf diese Fragen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.