Aus unseren Einrichtungen

Grundsteinlegung für kapazitätserweiternde Neubauten im Maßregelvollzug Bernburg

Vollzogen das Zeremoniell der Grundsteinlegung: Staatssekretär Wolfgang Beck, SAH-Geschäftsführer Jürgen Richter, Einrichtungsleiterin Anna Katalin Patz, der Ärztliche Direktor des Maßregelvollzugs Bernburg Björn Bühler und die projektleitende Architektin Sabina Grote-Schepers von der Sweco GmbH Berlin (von links nach rechts).
In den Grundstein wurde eine Kapsel mit zeitgeschichtlichen Dokumente eingelegt, darunter die Mitteldeutsche Zeitung und ein symbolischer Generalschlüssel mit einem Anhänger zum 30jährigen Bestehen des Maßregelvollzugs Bernburg.

Bernburg. Im Maßregelvollzug Bernburg wurde am Dienstag (29. August 2023) der Grundstein für die Erweiterung  der Unterbringungs- und Behandlungskapazitäten für suchtmittelabhängige Straftäter gelegt. Geplant ist die Errichtung von zwei Stationsgebäuden mit insgesamt 30 Einzelzimmern und zwei Krankenzimmern sowie den dazugehörigen Funktions- und Büroräumen geplant. Weiterhin entstehen in einem neuen Therapiegebäude u.a. Werkstätten für die Ergotherapie sowie Räumlichkeiten für Unterricht, Musik- und Sporttherapie mit einer Gesamtkapazität von 60 Plätzen. Zudem erfolgt ein Umbau des sog. Apartmenthauses, das zuletzt für den offenen Maßregelvollzug genutzt wurde. Hier entstehen Behandlungsräume für die medizinische Versorgung der im Maßregelvollzug Bernburg untergebrachten Personen. Trotz des (nicht bestellten) Regenwetters folgen nahezu 100 Gäste der Einladung zur Grundsteinlegung, unter ihnen Wolfgang Beck, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Salus Altmark Holding gGmbH.

Das Projekt mit einem Investitionsvolumen von etwa 26,8 Millionen Euro reiht sich ein in die vom Land Sachsen-Anhalt festgelegten Kapazitätserweiterungen für den Maßregelvollzug. Damit soll die derzeit angespannte Belegungssituation verbessert werden. Finanziert wird das Investitionsvorhaben am Standort Bernburg aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt.

Der Maßregelvollzug Bernburg ist eine Einrichtung  zur Besserung und Sicherung von suchtkranken Straftätern nach § 64 StGB mit derzeit 179 Plätzen. Hier werden Menschen untergebracht und therapiert, die von berauschenden Substanzen abhängig sind und deshalb straffällig wurden. Zwischen Sucht und Tat muss ein ursächlicher Zusammenhang festgestellt worden sein. Eine gerichtliche Einweisung in den Maßregelvollzug ergeht aber nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht auf Therapieerfolg besteht und davon auszugehen ist, dass die Behandlung zur Vermeidung erneuter Straftaten beiträgt. Zum 31. Juli 2023 waren im Maßregelvollzug Bernburg 228 Personen untergebracht, davon 31 sog. Probewohner außerhalb der Einrichtung.

Im Maßregelvollzugszentrum Bernburg sind rund 330 Mitarbeitende in vielen verschiedenen Berufsfeldern tätig. Die Fachkräfte auf Gebieten wie Medizin und Psychologie, Pflege, Heilerziehung und Fachtherapie (z.B. Ergo-, Sport-, Physio- und Musiktherapie), Sozialarbeit und -pädagogik arbeiten unter fachärztlicher Leitung in multiprofessionellen Teams bei der Betreuung und Behandlung der Patienten zusammen. Dabei ist der Pflegedienst mit mehr als 200 examinierten Pflegefachkräften und Pflegehelfern die größte Berufsgruppe.  Flankiert und unterstützt wird die medizinisch-therapeutische Arbeit u.a. durch die Mitarbeitenden im Wachschutz, in der Verwaltung und im ärztlichen Schreibdienst sowie im Sicherheits-, Hygiene- und Qualitätsmanagement. Juristische und betriebswirtschaftliche Expertise ist in der Einrichtungsleitung vertreten, die für alle Standorte im Land verantwortlich ist. Informationen zum Arbeiten im Maßregelvollzug Bernburg finden Sie hier. Die Fach- und Rechtsaufsicht über den Maßregelvollzug obliegt dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

In den Einrichtungen des Maßregelvollzugs ist seit 2018 ein stetiger Belegungsanstieg zu verzeichnen. Es wird prognostiziert, dass dieser hohe Aufnahmedruck in den kommenden Jahren andauern wird. Dies entspricht dem bundesweiten Trend. Ursächlich für diese Entwicklung ist nicht nur ein Anstieg der Unterbringungsanordnungen, sondern auch Veränderungen im Patientenklientel, die eine längere Behandlungsdauer notwendig machen. Die Maßregelvollzugseinrichtungen selbst haben keine Möglichkeit, das Aufnahme- und Entlassungsgeschehen zu steuern. Dies erfolgt ausschließlich aufgrund richterlicher Entscheidungen. Die Kapazitätserweiterungen sind neben therapeutischen Weiterentwicklungen ein wichtiger Beitrag, um der Überbelegung zu begegnen.