Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 erfüllt uns weiterhin mit Betroffenheit, Entsetzen und Schmerz. Sechs Menschen wurden getötet und mehr als 320 zum Teil schwerst und schwer verletzt. Hinzu kommen jene, die nicht körperlich beeinträchtigt sind, aber als Angehörige und Augenzeugen unter dem Erleben leiden. Unsere Gedanken und unsere Anteilnahme sind weiterhin bei allen Betroffenen des schrecklichen Geschehens.
Unser Unternehmen, speziell die Einrichtungen am Standort Bernburg, sind von dem Ereignis in besonderer Weise betroffen, denn: Bei dem Täter* Taleb A. handelte es sich um einen im Maßregelvollzug Bernburg angestellten Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der hier seit März 2020 tätig war. Seine Zugehörigkeit zu unserem Unternehmen, die am 23. Dezember 2024 durch die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber beendet wurde, hat Fragen aufgeworfen, die von verschiedenen Seiten an uns herangetragen wurden. Das öffentliche Interesse ist nachvollziehbar groß. Viele Menschen wollen wissen: Wer ist die Person, die eine so unvorstellbar grausame Tat begeht? Im Zuge der Aufarbeitung von Zusammenhängen, die mit der beruflichen Tätigkeit und dem Verhalten von Taleb A. im Arbeitsumfeld zu tun haben, hat die Geschäftsführung der Salus Altmark Holding gGmbH (SAH) im Februar 2025 u.a. eine interne Sonderprüfung eingeleitet. Deren Ergebnisse wurden am 15. Oktober 2025 veröffentlicht und sind nachfolgend hinterlegt.
Aktuelles
Nach dem Anschlag von Magdeburg
Interne Sonderprüfung zur umfassenden Aufklärung
Die nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt bei der Salus Altmark Holding (SAH) im Februar 2025 eingeleitete interne Sonderprüfung zur Person und zum Arbeitsumfeld des Angeschuldigten Taleb A. ist abgeschlossen. Der von SAH-Geschäftsführer Jürgen Richter vorgelegte, 54 Seiten umfassende Abschlussbericht geht umfangreich und retrospektiv auf Sachverhalte, Kommunikationsabläufe und Prozesse von der Einstellung des Taleb A. im Maßregelvollzug Bernburg am 1. März 2020 bis zu seiner fristlosen Kündigung am 23. Dezember 2024 ein. Zugleich werden Verbesserungspotenziale in den Führungs-, Kommunikations- und Organisationsprozessen aufgezeigt, die sich daraus ableiten lassen. Im Verlauf der Sonderprüfung wurden 70 Befragungen durchgeführt und mehr als eine Million Dateien nach einschlägigen Stichworten durchsucht. Aufgrund der Suchergebnisse wurden ca. 12.000 Dateien genauer gesichtet und überprüft. Im extra eingerichteten Hinweisgeberportal gingen zwei Meldungen ein, deren Inhalte sich auch in den Befragungen wiederfanden und in die weitere Sachverhaltsaufklärung eingeflossen sind. Die unabhängige externe Begleitung und Beratung der Sonderprüfung erfolgte durch den Juristen Winfried Schubert (Präsident des OLG Naumburg a.D., Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt a.D.), der seine Expertise auch in die Bewertung der Ergebnisse einbrachte. Den Abschlussbericht der Prüfgruppe schätzt er in seiner Beurteilung als „klar und aufrichtig“ ein.
Den vorliegenden Recherchen und Bewertungen zufolge gibt es im Ergebnis keine Anhaltspunkte, dass ein mögliches Handeln der Salus gGmbH als Arbeitgeberin von Taleb A. den Anschlag hätte verhindern können. Der externe Sachverständige Winfried Schubert schreibt in seiner Bewertung: „Die Salus gGmbH hätte (…) angesichts der ihr bekannten Umstände weder arbeitsrechtlich noch durch Anzeige an staatliche Ermittlungsorgane die Amokfahrt am 20. Dezember 2024 verhindern können.“
Im Prüfbericht wird zugleich festgehalten, dass es im Laufe der Zeit verschiedene Sachverhalte gab, die in der Gesamtbetrachtung ein Tätigwerden der Salus gGmbH als Arbeitgeberin möglich gemacht hätten, so zum Beispiel durch Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung, die Überprüfung fachlicher Fähigkeiten oder arbeitsrechtliche Schritte unterhalb einer Kündigung.Fachliche Defizite und Unzuverlässigkeit
„Anhand unseres heutigen Wissensstandes muss vor allem der nach dem Anschlag seitens der Salus gGmbH vermittelte Eindruck über die fachlichen Fähigkeiten und das Verhalten von Taleb A. im beruflichen Umfeld vervollständigt und korrigiert werden. Trotz des verständlichen öffentlichen Interesses an schnellen Informationen unmittelbar nach dem Ereignis wäre zunächst eine breiter angelegte Analyse unter Einbeziehung von mehr Mitarbeitenden und Vorgängen angezeigt gewesen“, verweist der SAH-Geschäftsführer u.a. auf Erkenntnisse der internen Befragung von 70 Be-schäftigten, die überwiegend mit Taleb A. direkt zusammengearbeitet haben.
So zeugt das im Zuge der aufwändigen Recherche entstandene Gesamtbild von fachärztlichen Defiziten und Unzuverlässigkeiten eines verschlossenen Einzelgängers, der in seinem dienstlich-kollegialen Arbeitsumfeld keine engeren Beziehungen aufgebaut hat. Taleb A. wurde als gleich-bleibend ruhig und distanziert wahrgenommen. Er galt als beruflich wenig engagiert und unpünktlich, soll nur das Nötigste getan haben. Teilweise wurde auch vermutet, dass Taleb A. nicht willens war, bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Die Befragten gaben an, von fachlichen Defiziten des Arztes gewusst oder gehört zu haben. Es gab eine Vielzahl von Beschwerden, die zwar keine gravierenden Vorfälle in Bezug auf die Gesundheit von Patientinnen und Patienten beinhalteten, aber in der nunmehr dokumentierten Menge objektivierbarer Begebenheiten auffällig sind. Die Kompetenzen von Taleb A. im Bereich der Somatik wurden als eher unterdurchschnittlich bis mangelhaft eingeschätzt, aber auch in seinem eigentlichen Fachgebiet Psychiatrie/Psychotherapie wurde sein Wirken durch Vorgesetzte begrenzt. Beispielsweise wurde ihm bis zuletzt keine psychotherapeutische Behandlung zugetraut, daher war er damit auch nicht betraut.
Die Tätigkeit und der Einsatz von Taleb A. entsprachen nicht dem durchschnittlichen Leistungsniveau anderer Ärztinnen und Ärzte. Dies sorgte unter den Beschäftigten, die seine Defizite in inter-disziplinärer Teamarbeit ausgleichen mussten, für Unverständnis und Unmut. Für arbeitsrechtliche Schritte wurden die fachlichen Mängel und das unzuverlässige Verhalten des Taleb A. vom ärztlichen Direktorat als nicht ausreichend eingeschätzt. Es war jedoch in Absprache mit der Einrichtungsleitung vorgesehen, Anfang 2025 eine personenbedingte Kündigung aufgrund seiner Fehlzeiten zu prüfen.Außerdienstliche Aktivitäten und auffällige E-Mails
Die außerdienstlichen Aktivitäten des Taleb A. waren den meisten Befragten in Grundzügen bekannt, da er bereits bei Dienstantritt als politischer Flüchtling vorgestellt wurde, der sich in Saudi-Arabien für Frauenrechte einsetzte und daher fliehen musste. Details kannten die meisten Befragten ebenso wenig wie die Inhalte der Social Media-Aktivitäten von Taleb A..
Die Sonderprüfgruppe hat bei ihren Erhebungen auch hinterfragt, wie die unmittelbar Beteiligten die Äußerung von Taleb A. „… ich befinde mich in einem Krieg, aber nicht im metaphorischen Sinn, sondern in einem wirklichen Krieg, dessen Ausgang entweder sterben oder umbringen sein wird." vom 13. August 2024 wahrgenommen haben. Sie wurde von einem Mitarbeiter, der sich am Tag zuvor bei Taleb A. über dessen Befinden nach längerer Krankheit erkundigt hatte, am 14. August 2024 in einer E-Mail dokumentiert und über die Vorgesetzte an das ärztliche Direktorat weitergeleitet. Beweggrund war – wie in der Befragung deutlich wurde – überwiegend die Sorge einer möglicherweise bestehenden Eigengefährdung von Taleb A.. Andere Beteiligte, die von der Äußerung Kenntnis erhielten, brachten sie mit seinen außerdienstlichen Aktivitäten in Zusammenhang.Im Zuge der Sonderprüfung wurde dann das gesamte E-Mail-Postfach von Taleb A. durchsucht und seine dienstliche Kommunikation nachvollzogen. Ebenso waren E-Mails aus anderen Postfächern einbezogen, die durch die iterative Stichwortsuche generiert wurden. Insgesamt wurden ca. 6.000 E-Mails ermittelt, die im 4-Augen-Prinzip durchgesehen und hinsichtlich der Relevanz bewertet wurden. Zehn dieser E-Mails, die Taleb A. in der Zeit zwischen November 2023 bis Oktober 2024 versandt hat, wurden als teilweise auffällig eingeschätzt bzw. in Bezug zu seinen außerdienstlichen Aktivitäten gesetzt. Sie berichten über eine Vielzahl von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, die von Taleb A. angestrengt oder von Dritten gegen ihn betrieben wurden. Des Öfteren äußerte er auch Unmut über die Rolle der deutschen Behörden bei Asylverfahren und seinen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Dritten. Die E-Mails sind sehr lang, teilweise wirr und inhaltlich schwer nachvollziehbar. Die befragten Empfänger gaben an, diese – wenn überhaupt – lediglich überflogen, aber nicht im Detail gelesen zu haben. Drohungen oder Inhalte, die Anlass für ein strafrechtliches Einschreiten (z.B. Stellen einer Anzeige) gegeben hätten, sind in den E-Mails nicht enthalten. Taleb A spricht zwar in einer E-Mail davon, dass „alle Optionen Wut bei ihm auslösen“, es gibt aber keine Anzeichen dafür, dass er seine Wut gegen andere richten würde.
Nach dem Anschlag sind diese E-Mails der Fach- und Rechtsaufsicht, den Ermittlungsbehörden und der Geschäftsführung der SAH zur Kenntnis gegeben worden, vorher nicht. Im Abschlussbericht der internen Sonderprüfung heißt es: „Fraglich ist jedoch, ob jemand, der E-Mails schreibt, in denen er diversen staatlichen Behörden und Organen (z.B. Polizei, Richter) Vorwürfe macht und sie als Teil einer großen Verschwörung sieht, die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, die man als Verwaltungsvollzugsbeamter und damit als Mitarbeiter des Maßregelvollzugs benötigt. (…)“Schlussfolgerungen und Konsequenzen
„Insgesamt haben wir wichtige Erkenntnisse zur Verbesserung von Führungs-, Kommunikations- und Organisationsprozessen gewonnen und erste Maßnahmen umgesetzt oder eingeleitet“, er-klärt SAH-Geschäftsführer Jürgen Richter und bezieht sich dabei u.a. auf die Etablierung eines Prozesses zum Umgang mit auffälligen schriftlichen oder mündlichen Äußerungen von Mitarbeiten-den. „Ebenso wird an der Weiterentwicklung unserer Fürsorgeprozesse gearbeitet, indem Führungskräfte noch besser für die Wahrnehmung von Veränderungen bei ihren Mitarbeitern sensibilisiert werden und darauf eingehen können“, verweist Jürgen Richter auch darauf, dass mit den arbeitschutzrechtlich verankerten psychischen Gefährdungsbeurteilungen zugleich ein Instrument zur Erkennung und Prävention von Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz genutzt werde.Wie der SAH-Geschäftsführer weiter ausführt, gelten inzwischen stringentere Regularien bei den polizeilichen Führungszeugnissen für Mitarbeitende im Maßregelvollzug. So erfordert eine Bestellung zum Verwaltungsvollzugsbeamten, wie sie für Beschäftigte im Maßregelvollzug notwendig ist, inzwischen ein Behördenführungszeugnis. Zuvor bedurfte es eines Führungszeugnisses der Belegart N. Dieses Dokument befindet sich nicht in der Kopie der Personalakte von Taleb A., die bei der Salus gGmbH vorliegt. Das Führungszeugnis hätte nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse auch keine Einträge enthalten, weil Verurteilungen zu Geldstrafen bis 90 Tagessätze keinen Eingang in ein Führungszeugnis finden und nach 5 Jahren auch im Bundeszentralregister gelöscht werden.
Auswertung aus fachpsychiatrischer Sicht
Bei der Auswertung der internen Sonderprüfung wurde auch die Expertise von zwei Sachverständigen mit Leitungserfahrung in der Forensischen Psychiatrie hinzugezogen. Bei diesem Teil ging es insbesondere um die Frage, inwiefern man anhand des Wissensstandes vor dem Anschlag sowie der Äußerungen und des Verhaltens von Taleb A. im Arbeitsumfeld eine mögliche Eigen- oder Fremdgefährdung hätte erkennen können bzw. müssen. In der Zusammenfassung der Begutachtung durch Prof. Dr. med. Jürgen L. Müller, Universitätsprofessor für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie an der Georg-August-Universität Göttingen sowie Chefarzt der Asklepiosklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Göttingen, heißt es:
„Insofern bleibt der Proband als ein auffälliger, einzelgängerischer, möglicherweise an einer psychischen Störung erkrankter, zumindest aber aktivistischer Mitarbeiter zu beschreiben, bei dem Fanatismus, überwertiges Erleben, wenn nicht paranoides Erleben anklangen und mit vielen Krankheitstagen in Verbindung standen. Dies hatte sich während des Anstellungsverhältnisses ver-ändert, denn von 2020 bis 2022 waren bei T.A. kaum nennenswert Krankheitstage aufgefallen. Der Anstieg der Krankheitstage seit 2023 könnte auf ein verändertes Verhalten und möglicherweise psychotisches Erleben des T.A. hindeuten, das aufzuklären interessant gewesen wäre. Hieraus kann allerdings prognostisch nicht abgleitet werden, dass sich aus diesen Auffälligkeiten eine solche Tat, wie sie dem T.A. zur Last gelegt wird, mit Wahrscheinlichkeit hätte ableiten oder vorhersagen lassen.“
Die Begutachtung durch Prof. Dr. med. Birgit Völlm, PhD, die an der Universitätsmedizin Rostock als Professorin für forensische Psychiatrie und Direktorin der Klinik für Forensische Psychiatrie tätig, ist, kommt hinsichtlich der Vorhersagbarkeit zu ähnlichen Ergebnissen: „Der Großteil der – überwiegend im Nachgang geäußerten - Bedenken bezog sich auf die vorgeworfene mangelnde Fachlichkeit des Beschuldigten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig hervorzuheben, dass diese Unzulänglichkeiten, selbst wenn sie bestanden haben, in keinem Zusammenhang mit einem Risiko eines zukünftigen Attentates stehen.“Hinweis
Im Prüfbericht werden ausschließlich Auffälligkeiten beschrieben. In dieser starken Verdichtung waren sie zuvor nicht bekannt, sondern wurden über mehrere Wochen in aufwändiger Recherchearbeit durch die Sonderprüfungsgruppe zusammengetragen. Zum Zeitpunkt ihres Geschehens sind sie nicht in die internen Meldesysteme über besondere Vorkommnisse oder kritische Situationen eingeflossen, sondern wurden bezogen auf den jeweils einzelnen Anlass thematisiert und ausgewertet. Unauffällig verlaufene Zeitabschnitte und Vorgänge sind im Bericht nicht berücksichtigt.Hintergrundinformationen
Die Sonderprüfungsgruppe
Die dreiköpfige Sonderprüfungsgruppe unter Leitung des Justiziariats, die von Herrn Winfried Schubert als unabhängigen externen Sachverständigen begleitet und beraten wurde, hat bei ihrer Arbeit dienstliche Sachverhalte, Kommunikationsabläufe und Prozesse von der Einstellung des Taleb A. im Maßregelvollzug Bernburg am 1. März 2020 bis zu seiner fristlosen Kündigung am 23. Dezember 2024 untersucht. Sie ist proaktiv auf Mitarbeitende zugegangen, fungierte aber auch als diskret und vertraulich agierende Anlaufstelle für alle, die sich im Kontext mit der Sonderprüfung für eine Darlegung ihrer Anliegen und Wahrnehmungen rund um den Fall Taleb A. entschieden haben. Flankierend wurde ein Hinweisgeberportal eingerichtet, in dem entsprechende Mitteilungen auch völlig anonym platziert werden konnten und können. Es wurden 70 Befragungen durchgeführt, überwiegend mit Mitarbeitenden, die mit Taleb A. zusammengearbeitet haben. Es wurden mehr als eine Million Dateien nach einschlägigen Stichworten elektronisch durchsucht und aufgrund der Suchergebnisse ca. 12.000 Dateien genauer gesichtet und überprüft. Im Hinweisgeberportal sind zwei Meldungen eingegangen, die in die Sachverhaltsklärung eingeflossen sind.Einbeziehung von externer Expertise
Die unabhängige externe Begleitung und Beratung der Sonderprüfung erfolgte durch den Juristen Winfried Schubert. Er war von 1995 bis 2004 Generalstaatsanwalt in Thüringen, anschließend zwölf Jahre Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg sowie zwischen 2007 bis 2017 außerdem Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt. Winfried Schubert widmete sich insbesondere der Qualität, Umfänglichkeit und Nachvollziehbarkeit der Sonderprüfung. Ebenso brachte er sich mit seiner Expertise in die Bewertung der Erkenntnisse ein. Flankierend wurde der Bericht von einer entsprechend spezialisierten Kanzlei hinsichtlich der arbeits-rechtlich relevanten Fragen geprüft und bewertet.
Zwei weitere Sachverständige mit Leitungserfahrung in der forensischen Psychiatrie wurden für die Begutachtung aus fachpsychiatrischer Sicht einbezogen. Dafür konnten Prof. Dr. med. Jürgen L. Müller (Göttingen) und Prof. Dr. med. Birgit Völlm, PhD, (Rostock) gewonnen werden. Bei diesem Teil ging es insbesondere um die Frage, inwiefern man anhand des Wissensstandes vor dem Anschlag, der Äußerungen und des Verhaltens von Taleb A. im Arbeitsumfeld eine mögliche Eigen- oder Fremdgefährdung hätte erkennen können bzw. müssen. Prof. Dr. med. Jürgen L. Müller ist Universitätsprofessor für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie an der Georg-August-Universität Göttingen sowie Chefarzt der Asklepiosklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Göttingen. Prof. Dr. med. Birgit Völlm, PhD, ist an der Universitätsmedizin Rostock als Professorin für forensische Psychiatrie (W2) und Direktorin der Klinik für Forensische Psychiatrie tätig.Der vollständige Abschlussbericht zur internen Sonderprüfung ist hier abrufbar.
Die interne Sonderprüfung zur Aufklärung von Sachverhalten und Kommunikationsabläufen, die mit der Person und dem Arbeitsumfeld des Täters Taleb A. im Kontext stehen, dauert an, ebenso die Einbeziehung von externen Sachverständigen. Sie wird von der Maxime geleitet, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit geht. Damit wird sichergestellt, dass alle Aspekte gründlich untersucht und keine wichtigen Details übersehen werden. Dies wird in einen Abschlussbericht münden, der noch nicht konkret terminiert werden kann. Um die Integrität des Prüfprozesses nicht zu beeinflussen oder zu beeinträchtigen, werden keine Zwischenstände veröffentlicht. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz von Hinweisgebern oder anderer Beteiligten, auf die die Prüfgruppe proaktiv zugegangen ist. Wenn der valide Abschlussbericht vorliegt, kann eine vollständige Bewertung der Erkenntnisse erfolgen.
Zum bisherigen Verlauf:
Die Untersuchungsgruppe unter Leitung des Justiziariats ist seit Ende Februar 2025 proaktiv auf Mitarbeitende zugegangen, fungierte aber auch als diskret und vertraulich agierende Anlaufstelle für alle, die sich im Kontext mit der Sonderprüfung für eine Darlegung ihrer Anliegen und Wahrnehmungen rund um den Fall Taleb A. entschieden haben. Flankierend wurde ein Hinweisgeberportal eingerichtet, in dem entsprechende Mitteilungen auch völlig anonym platziert werden konnten und können. Bislang wurden ca. interne 70 Befragungen durchgeführt, überwiegend mit Mitarbeitenden, die mit Taleb A. direkt zusammengearbeitet haben. Es wurden mehr als eine Million Dateien nach einschlägigen Stichworten elektronisch durchsucht und aufgrund der Suchergebnisse ca. 12.000 Dateien genauer gesichtet und überprüft. Im Hinweisgeberportal sind bislang zwei Meldungen eingegangen, die in die Sachverhaltsklärung einfließen.
Die unabhängige externe Begleitung und Beratung der Sonderprüfung erfolgt durch den Juristen Winfried Schubert. Er war von 1995 bis 2004 Generalstaatsanwalt in Thüringen, anschließend zwölf Jahre Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg sowie zwischen 2007 bis 2017 außerdem Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt. Winfried Schubert widmet sich insbesondere der Qualität, Umfänglichkeit und Nachvollziehbarkeit der Sonderprüfung. Ebenso bringt er sich mit seiner Expertise in die Bewertung der Erkenntnisse ein.
Zwei weitere Sachverständige mit Leitungserfahrung in der forensischen Psychiatrie sind für die Begutachtung aus fachpsychiatrischer Sicht einbezogen. Dafür konnten Prof. Dr. med. Jürgen L. Müller (Göttingen) und Prof. Dr. med. Birgit Völlm, PhD, (Rostock) gewonnen werden. Bei diesem Teil geht es insbesondere um die Frage, inwiefern man anhand des Wissensstandes vor dem Anschlag, der Äußerungen und des Verhaltens von Taleb A. im Arbeitsumfeld eine mögliche Eigen- oder Fremdgefährdung hätte erkennen können bzw. müssen. Prof. Dr. med. Jürgen L. Müller ist Universitätsprofessor für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie an der Georg-August-Universität Göttingen sowie Chefarzt der Asklepiosklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Göttingen. Prof. Dr. med. Birgit Völlm, PhD, ist an der Universitätsmedizin Rostock als Professorin für forensische Psychiatrie und Direktorin der Klinik für Forensische Psychiatrie tätig.
Magdeburg. Im Zuge der Aufarbeitung von Zusammenhängen, die den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt betreffen, hat die Geschäftsführung der Salus Altmark Holding gGmbH (SAH) dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. Februar 2025 ein umfassendes Maßnahmepaket vorgestellt. Die danach beauftrage Sonderprüfung hat nun einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Der Bericht ist nicht abschließend und gibt den aktuellen Ermittlungsstand wieder. Die Ermittlungen befassen sich unter anderem mit der Frage nach Auffälligkeiten im Beschäftigungsverhältnis, fachlichen Kompetenzen und dem Verhalten des Attentäters. Da es sich nur um einen Zwischenbericht handelt, können Details noch nicht ausgeführt werden. Der Zwischenbericht lässt jedoch bereits jetzt erkennen, dass dem Ärztlichen Direktor im Zusammenhang mit der Beschäftigung des Attentäters keine Vorwürfe gemacht werden können, die arbeitsrechtliche Maßnahmen rechtfertigen. Die zwischenzeitlich erfolgte Freistellung des Ärztlichen Direktors war bereits am 18. März 2025 auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Erkenntnisse beendet worden.
Zum Maßnahmenpaket gehört weiterhin eine Evaluation der Kommunikationsprozesse im Maßregelvollzug Bernburg. Sie wird im Auftrag der Geschäftsführung unter Federführung des Qualitätsmanagements durchgeführt. Im Zuge einer anonymen Mitarbeitendenbefragung sowie von Interviews und interdisziplinären Fokusgruppen geht es darum, die Wahrnehmungen, Meinungen und Einschätzungen der Beschäftigten aus dem Blickwinkel unterschiedlicher Berufsgruppen aufzunehmen. Dadurch sollen auch mögliche Verbesserungspotenziale erkannt und für die weitere Entwicklung genutzt werden. Die Teilnahme daran ist den Mitarbeitenden freigestellt.
Das im Maßnahmepaket angekündigte Hinweisgebersystem wurde aktiv geschaltet. Hier besteht für Mitarbeitende und ggf. andere Beteiligte die Möglichkeit, ihre Wahrnehmungen, Anliegen und Hinweise im Kontext mit der dienstlichen Tätigkeit und dem Arbeitsumfeld von Taleb A. völlig anonym zu platzieren: https://report.hintcatcher.com/BQgTlPNNONU6soDdaZRw/
Magdeburg. Im Zuge der Aufarbeitung von Zusammenhängen, die den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt betreffen, hat die Geschäftsführung der Salus Altmark Holding gGmbH (SAH) dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. Februar 2025 ein umfassendes Maßnahmepaket vorgestellt. Ziel ist es, sämtliche dienstliche Sachverhalte und Kommunikationsabläufe, die mit der Person und dem Arbeitsumfeld des Täters Taleb A. im Kontext stehen, auch unter Einbeziehung von externen Sachverständigen vertieft und vollständig zu untersuchen. Damit werden die weitreichenden Aktivitäten, mit denen das Unternehmen seit dem 21. Dezember 2024 die Aufarbeitung unterstützt, angesichts neu aufgetretener Fragen noch einmal verstärkt. Der Aufsichtsrat hat die von SAH-Geschäftsführer Jürgen Richter vorgeschlagenen Maßnahmen ausdrücklich begrüßt und durch eine Beschlussfassung unterstützt. Auch im Kontext mit dem Anfang Februar 2025 für die Geschäftsführung überraschend aufgetauchten Hinweis zum Verhalten von Taleb A. sollen sie zur lückenlosen Aufklärung und Transparenz beitragen.
Zum Maßnahmepaket:
Interne Sonderprüfung und anonymes Meldeportal
Die SAH-Geschäftsführung hat das Justiziariat des Unternehmens mit einer internen Sonderprüfung beauftragt, um sämtliche dienstlichen Sachverhalte und Kommunikationsabläufe vom Einstellungsprozess bis zur fristlosen Kündigung von Taleb A. am 23. Dezember 2024 vollständig zu untersuchen. Die Untersuchungsgruppe wird im Zuge ihrer Tätigkeit proaktiv auf Mitarbeitende zugehen, fungiert aber auch als diskret und vertraulich agierende Anlaufstelle für alle, die sich jetzt für eine Darlegung ihrer Anliegen und Wahrnehmungen rund um den Fall Taleb A. entscheiden. Flankierend wird ein Hinweisgeberportal eingerichtet, in dem entsprechende Mitteilungen auch völlig anonym platziert werden können.Einbeziehung von externen Sachverständigen
Um die Transparenz und Qualität der internen Sonderprüfung zu erhöhen, werden die Untersuchungen durch die Einbeziehung mehrerer externer Sachverständiger unterstützt. Dabei sollen insbesondere arbeitsrechtliche und psychiatrische Expertise einfließen. Darüber hinaus ist die inhaltliche Begleitung durch eine externe juristische Beratung vorgesehen.
Im Blickfeld stehen dabei auch jene Vorgänge, die im Zusammenhang mit der für die Geschäftsführung überraschend aufgetauchten E-Mail vom 14. August 2024 Beachtung finden müssen. Bei der Prüfung sollen Transparenz, Zeitpunkte und Vollständigkeit von Informationsflüssen sowie der Umgang mit dem Sachverhalt im Mittelpunkt stehen. Die extern zu beauftragende Untersuchung soll aufklären, inwiefern Erkenntnisse zu möglichen psychischen Auffälligkeiten von Taleb A. vorlagen, welcher psychiatrischen Einschätzung diese unterzogen wurden und wie diese zu bewerten ist.
* Hinweis: In der Regel wird bei Gewalttaten und Verbrechen bis zu einem Urteil von "mutmaßlichem Täter/mutmaßlicher Täterin" gesprochen. Denn: Jede Person, die einer Straftat verdächtigt wird oder angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn die Täterschaft gut belegt ist. So ist es auch im Fall des Anschlags von Magdeburg. Hier ereignete sich die Tat in der Öffentlichkeit. Taleb A. wurde festgenommen, nachdem er aus dem Tatfahrzeug ausgestiegen war. Deshalb sprechen wir von Taleb A. als Täter und verzichten auf den Zusatz "mutmaßlich".
